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#Geldanlage: Lohnen sich ETF-Ausschüttungen als Zusatzeinkommen?

Geldanlage: Lohnen sich ETF-Ausschüttungen als Zusatzeinkommen?



Wer in einen ETF investiert, kann einen ausschüttenden Fonds wählen. Der Vorteil: Das kann ein nettes Zusatzeinkommen sein. Was Privatanleger dabei in die Waagschale werfen sollten.

Anleger sein und sich ein Zusatzeinkommen sichern? Ja, das geht durchaus. Mit einem ausschüttenden ETF – einem börsengehandelten Indexfonds etwa.

Ausschüttend heißt: Die Erträge etwa in Form von Zinsen und Dividenden werden den Anlegerinnen und Anlegern regelmäßig ausgezahlt. Das Gegenteil davon sind sogenannte thesaurierenden ETFs, bei denen die Erträge immer wieder reinvestiert werden.

Für ausschüttende ETFs spricht: Man erhält regelmäßig Geld. Allerdings: Eine feste Konstante ist das nicht immer. Die Höhe der Ausschüttungen kann durchaus schwanken, erklärt Prof. Hartmut Walz, Finanzökonom an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen. Dennoch können Anlegerinnen und Anleger die regelmäßigen Gelder zum Beispiel für Anschaffungen einplanen.

Ausschüttungstermine stehen meist fest

Bei den ausschüttenden ETFs erfolgen die Überweisungen entweder monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich. Wobei monatliche Ausschüttungen die wenigsten ETFs vornehmen. „Einige US-Anbieter bieten sie an“, sagt Prof. Walz. Für Privatanleger hierzulande seien sie aber oft schwierig und viel zu teuer zu erwerben. Häufiger gibt es ETFs, bei denen Ausschüttungen quartalsweise erfolgen.

Wem es nun darum geht, sich als Anleger ein monatliches Zusatzeinkommen zu sichern, der kann zum Beispiel drei der quartalsweise ausschüttende ETFs kombinieren. „Dabei ist dann auf unterschiedliche Ausschüttungsmonate, also erster, zweiter und dritter Monat im Quartal zu achten“, erläutert Prof. Walz, der auch einen Blog betreibt.

Viele ausschüttende Fonds beschränken sich jedoch auf einen Termin im Jahr, an dem sie auszahlen. Generell gilt: „Bloß keine Kompromisse bei der Auswahl des Fonds eingehen, nur um quartalsweise oder monatliche Ausschüttungen zu bekommen“, sagt Prof. Walz.

Produktkosten dürfen nicht zu hoch sein

So sei es wichtig, dass die Kosten eines Fonds vertretbar seien. „Es gibt verblüffend preiswerte ETFs, bei denen der Kostenanteil bei 0,2 Prozent liegt“, so Prof. Walz. Darüber hinaus sollte der ETF auf einem möglichst breit streuenden Index aufbauen, der viele Länder und Branchen abdeckt.

Wer als Privatanleger in Aktien der Eurozone investieren will, für den oder die bietet sich etwa der Euro Stoxx 50 an. Daneben gibt es noch für Europa den Stoxx Europe 50 oder den Europe Stoxx 600 – letzterer ist noch breiter gefasst. Der MSCI World ist der etablierte Index für Aktien aus der gesamten entwickelten Welt.

Anleger, die in Schwellenländer investieren wollen, sollten sich den MSCI Emerging Markets ansehen. Diejenigen, die auf nordamerikanische Aktien setzen möchten, liegen mit S&P 500 oder der MSCI North America richtig. Der FTSE All World Index offeriert mit über 3000 Aktien eine breite Streuung.

Verwaltetes Vermögen sollte nicht zu klein sein

Bei der Auswahl eines Fonds kommt es nicht nur darauf an, ob er ausschüttend oder thesaurierend ist. Auch das Fondsvolumen ist wichtig. Eine Regel lautet hier nach Angaben von Verbraucherschützern: Das in dem ETF verwaltete Vermögen sollte nicht unter 500 Millionen Euro liegen.

Der Grund: Je geringer es ausfällt, desto größer ist das Risiko, dass der Anbieter im Laufe der Zeit den Fonds schließt. „Dies kann zur Folge haben, dass zusätzliche Kosten für die Wiederanlage der Mittel anfallen“, sagt Ralf Scherfling von der Verbrauchzentrale NRW.

Steuern nicht vergessen

Die Gewinne aus einem ETF in Form von Dividenden und Kursgewinnen müssen Anleger versteuern. Es gibt aber einen Steuerfreibetrag für alle Kapitalanlagen in Höhe von 801 Euro pro Person (1602 Euro bei Verheirateten). Für alles, was darüber liegt, fällt Abgeltungssteuer von 25 Prozent an.

„Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer“, sagt Prof Walz. Sowohl Soli-Zuschlag als auch Kirchensteuer, die je nach Bundesland zwischen acht und neun Prozent beträgt, werden auf den Pauschalsatz berechnet. „Die Abzüge bleiben also unter dem Strich bei unter 28 Prozent“, erklärt Walz.

© dpa-infocom, dpa:211116-99-18065/3 (dpa)

Verbraucherzentrale NRW zu ETFs

Finanzblog von Prof. Hartmut Walz

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