Nachrichten

#Geldstrafen wegen Namensnennung auf Friedhof für Frühchen und Föten

Die Stadt Rom und das für die Müllabfuhr sowie für die Friedhofsverwaltung zuständige städtische Unternehmen AMA müssen im Streit um die Grabstätten für abgetriebene Föten hohe Geldstrafen bezahlen. Die italienische Datenschutzbehörde verfügte eine Strafzahlung in Höhe von 176.000 Euro für die Stadt und von 239.000 für die Stadtwerke AMA. Gegen den städtischen Gesundheitsdienst ASL erging eine Rüge.

Matthias Rüb

Politischer Korrespondent für Italien, den Vatikan, Albanien und Malta mit Sitz in Rom.

In dem Verfahren ging es um den eigens für verstorbene Kleinkinder sowie für abgetriebene Föten eingerichteten Abschnitt auf dem städtischen Friedhof Flaminio im Norden Roms. Auf den Gräbern von abgetriebenen Föten waren die Namen der werdenden Mütter ohne deren Einverständnis verzeichnet worden.

Namensnennung durch Zufall aufgefallen

Die von hohen Pinienbäumen umgebene Parzelle 108 auf dem weitläufigen Friedhof heißt „Giardino degli Angeli“ (Garten der Engel). Dort sind vor allem totgeborene oder kurz nach der Geburt verstorbene Kinder beerdigt, aber auch Hunderte abgetriebener Föten.

Auf deren Gräbern stehen schmucklose Metallkreuze, versehen mit einem Datum, dem Tag des Schwangerschaftsabbruchs. Auf einigen der Kreuze waren aber auch die vollständigen Namen der werdenden Mütter vermerkt, wie eine seinerzeit 36 Jahre alte Römerin im September 2020 durch Zufall herausfand.

Die Frau hatte im September 2019 im sechsten Monat einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, weil auf Ultraschalluntersuchungen so schwere Missbildungen am Herzen und an der Aorta ihres Babys festgestellt worden waren, dass die Ärzte ihrem Kind kaum Überlebenschancen gaben und sie zudem vor Gefahr für ihr eigenes Leben warnten. Die werdende Mutter hatte kurz vor dem Eingriff in der staatlichen San-Camillo-Klinik zahlreiche Papiere unterzeichnet, darunter auch unwissentlich die Zustimmung zur Beerdigung ihres abgetriebenen Babys.

Nachdem der Fall bekannt geworden war, meldeten sich rund 120 Frauen bei der Nichtregierungsorganisation „Differenza Donna“ mit ähnlichen Erfahrungen, worauf die Anwältinnen der Organisation eine Sammelklage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Frauen einreichten. „Wir mussten lange warten, aber heute haben viele Frauen Gerechtigkeit erfahren“ sagte Elisa Ercoli, Präsidentin von „Differenza Donna“, nach dem Urteilsspruch.

Unklar ist, wer für rechtswidrige Weitergabe der Namen verantwortlich ist

Für die Bestattung von Föten – statt deren Entsorgung als medizinischem Abfall – setzen sich in ganz Italien katholische Organisationen ein, etwa die „Associazione Difendere la Vita con Maria“ (Verband zum Schutz des Lebens mit Maria).

Unklar ist, wer beim Gesundheitsdienst ASL in Rom für die rechtswidrige Weitergabe der Namen der Mütter der abgetriebenen Föten an den katholischen Verband verantwortlich ist, der sodann in Abstimmung mit den Stadtwerken AMA die Bestattung der Föten vorgenommen hat.

Bei „Differenza Donna“ ist man überzeugt, dass die Nennung der Mütter auf den Grabkreuzen mit der Absicht geschah, die betroffenen Frauen an den Pranger zu stellen.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!