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#Gericht: E-Scooter sind Autos – Jetzt droht der Führerscheinentzug

Man muss kein Mechaniker sein, um sehen zu können, dass sich E-Scooter und Autos voneinander unterscheiden. Rechtlich betrachtet ist dieser Umstand unter gewissen Umständen nun jedoch unerheblich. Die Folge: Es droht der Führerscheinentzug.

Elektroscooter
Gericht: E-Scooter sind Autos – Jetzt droht der FührerscheinentzugBildquelle: Artem Sandler / inside digital

Trunkenheit im Straßenverkehr wird in Deutschland üblicherweise streng bestraft. Und das gilt nicht nur für Fahrer von Kraftfahrzeugen, sondern auch für solche, die mit einem Elektrokleinstfahrzeuge – einem E-Scooter – unterwegs sind. Bisher konnten Betroffene jedoch im Allgemeinen mit milderen Strafen rechnen. Nach einem Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main sind milde Rechtsprechungen nun vom Tisch.

Was ist passiert?

Im Frühjahr 2022 entschied sich ein alkoholisierter Mann in Frankfurt am Main dazu, die nächtliche Heimreise mit einem E-Scooter anzutreten. Es kam, wie es kommen musste: Der Frankfurter fiel auf. Denn seine Blutalkoholkonzentration lag bei mindestens 1,64 Promille. Im weiteren Verlauf der Geschichte verurteilte das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main den Fahrer in erster Instanz wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von insgesamt 600 Euro und einem Fahrverbot von sechs Monaten. Seine Fahrerlaubnis durfte der Mann allerdings behalten. Dagegen wendete sich die Amtsanwaltschaft mit einer Sprungrevision – mit Erfolg.

E-Scooter mit Autos gleichgesetzt

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verschärfte das Urteil des Amtsgerichts nach Prüfung der Sachlage (Urteil vom 08. Mai 2023, Az. 1 Ss 276/22). Dieses hatte die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Bestimmung einer Sperrfrist für die Neuerteilung zunächst abgelehnt. Laut dem OLG sei die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben seien. Und dies sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts hier der Fall: „Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter begründet die Regelvermutung, ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu sein … Der Umstand, dass der Angeklagte nicht Auto, sondern E-Scooter gefahren ist, sei unerheblich. Nach der Wertung des Verordnungsgebers seien auch Elektrokleinstfahrzeuge – wie E-Scooter – Fahrzeuge (§ 1 eKFV) und unterlägen damit den für sie geltenden allgemeinen Vorschriften.“ Die Entscheidung des OLG ist nicht anfechtbar.

Laut Rechtsanwalt Christian Solmecke mache sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar, wer mit 1,1 Promille oder mehr ein motorisiertes Gefährt nutzt. Diese Beschreibung trifft auch auf E-Scooter zu. Die Regelung für Fahrradfahrer ist derweil weniger strikt. Hier ist die Strafbarkeit erst ab 1,6 Promille gegeben.

Bildquellen

  • E-Scooter: BMW

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