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#Gericht lehnt Klage von Sex-Sklavinnen ab

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Gericht lehnt Klage von Sex-Sklavinnen ab

Im dritten Jahr schon ist das Verhältnis von Japan und Südkorea, das nie einfach war, äußerst angespannt. Seit das Oberste Gericht Südkoreas im Oktober 2018 Ansprüche ehemaliger südkoreanischer Zwangsarbeiter auf Entschädigung durch japanische Unternehmen anerkannt hat, sind die Regierungen in Tokio und Seoul gar nicht mehr gut aufeinander zu sprechen.

Patrick Welter

Patrick Welter

Korrespondent für Wirtschaft und Politik in Japan mit Sitz in Tokio.

Ein neues Gerichtsurteil könnte nun Bewegung in die bilateralen Beziehungen bringen. Am Mittwoch entschied das Bezirksgericht in Seoul, dass eine Klage von 20 sogenannten Trostfrauen und Hinterbliebenen auf Entschädigung durch Japan hinfällig sei. Das Gericht lehnte die Klage mit Verweis auf das Prinzip der Staatenimmunität ab. Damit machte das Gericht sich die Position Japans zu eigen, dass die Klagen der Südkoreanerinnen gegen Japan nicht zulässig seien. Das Gerichtsurteil kommt zu einer Zeit, in der die Vereinigten Staaten in ihrer Neuausrichtung der Außenpolitik in Asien auf bessere Beziehungen zwischen ihren Verbündeten Japan und Südkorea dringen.

Kommt es zur Berufung?

Als „Trostfrauen“ werden in Japan beschönigend die Frauen aus Korea, China und anderen Ländern genannt, die vor und während des Zweiten Weltkriegs vom japanischen Militär zu Sexdiensten gezwungen wurden. Historiker schätzen die Zahl der missbrauchten Frauen auf mehrere 10.000 bis zu 200.000. Die Frage, ob diese Frauen für ihre Leiden entschädigt wurden und eine angemessene Entschuldigung Japans erhielten, belastet seit Anfang der neunziger Jahre die Beziehungen.

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Im Januar hatte ein anderer Richter am Bezirksgericht in Seoul entschieden, dass Japan zwölf klagende Frauen oder ihre Hinterbliebenen mit je 100 Millionen Won (75.000 Euro) entschädigen müsse. Das neue Urteil eines anderen Richters am selben Gericht widerspricht dieser Entscheidung, weil es ausdrücklich das Prinzip der Staatenimmunität anerkennt. Danach darf ein Staat nicht über einen anderen zu Gericht sitzen. Mit Verweis auf dieses Prinzip hatte Japans Regierung an beiden Verfahren nicht teilgenommen. In analogen Fällen hatte der Internationale Gerichtshof 2012 entschieden, dass Italien gegen das Völkerrecht verstoßen habe, als seine Gerichte Ansprüche ehemaliger italienischer Zwangsarbeiter gegen Deutschland als Nachfolger des NS-Regimes anerkannt hatten.

In Seoul kündigten die Anwälte der Kläger am Mittwoch an, dass sie wahrscheinlich in die Berufung gehen wollen. Wahrscheinlich ist damit, dass das Oberste Gericht über den Fall entscheiden muss. Die Position der Regierung unter Südkoreas Präsident Moon Jae-in, dass Japan sich mehr bewegen müsse, wird durch das neue Urteil aber untergraben. Das Außenministerium in Seoul erklärte am Mittwoch, dass man das Urteil prüfen werde. In Tokio sagte der Regierungssprecher, Japan halte das im Januar ergangene Urteil für falsch.

Japan wirft Südkorea vor, dass es frühere Abkommen immer wieder missachte. Die Ansprüche etwa der früheren Zwangsarbeiter seien 1965 in einem umfassenden Grundsatzvertrag durch Zahlungen Japans an Südkorea abgegolten worden. Japans Regierung ist auch erzürnt darüber, dass die Regierung von Moon die „Trostfrauen“-Frage für nicht abgeschlossen hält, obwohl beide Länder sich 2015 auf eine abschließende Regelung alle Ansprüche geeinigt hätten. Japan zahlte damals eine Milliarde Yen (7,7 Millionen Euro) als Unterstützung für die noch lebenden Frauen und Familien von gestorbenen Opfern.

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