#Gericht stoppt Reglement für Spielervermittler im Fußball
Das Landgericht Dortmund hat dem Internationalen Fußball-Verband FIFA und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) vorläufig untersagt, das im Dezember 2022 verabschiedete Spielervermittlerreglement „durchzusetzen, umzusetzen oder anzuwenden“. Die 8. Zivilkammer gab den Eilrechtsschutzanträgen der Spielervermittler Ralf Bockstedte und Michael Frank statt, die in den FIFA-Regularien wettbewerbswidrige Einschränkungen sehen (Aktenzeichen 8 O 1/23).
Die Unterlassungsansprüche seien begründet, die Beschlüsse der FIFA und ihre zu erwartende Umsetzung durch den DFB verstießen gegen das Kartellverbot, da sie geeignet seien, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu beschränken. Die FIFA-Regelungen seien kein rein sportliches Regelwerk und deshalb nicht vom Anwendungsbereich des Artikels 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgenommen.
Die FIFA will mit den neuen Regularien eine Lizenzpflicht für Berater einführen und die Obergrenze der Beraterprovisionen bei drei Prozent des Spielergehalts oder zehn Prozent der Transfersumme deckeln. Das Reglement diene der Integrität des Transfermarkts und des sportlichen Wettbewerbs und sichere den Profifußball insgesamt.
Die Spielerberaterbranche wehrt sich in mehreren Verfahren gegen die Restriktionen, das Landgericht Mainz hatte Ende März eine Klage gegen die FIFA an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Darauf verweist das Dortmunder Gericht nun bei der Begründung der Eilbedürftigkeit des Antrags von Bockstedte und Frank: Bis zu einer Entscheidung der Richter in Luxemburg könnten möglicherweise Jahre vergehen und ein „womöglich rechtswidriger Zustand würde perpetuiert“.
Nach Darstellung der FIFA wurden 2022 rund 600 Millionen Euro an Provisionen bei internationalen Transfers gezahlt. Schätzungen bezüglich der bei Transfers in Deutschland anfallenden Provisionen belaufen sich auch auf dreistellige Millionensummen.
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