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#Fraktionen missbrauchen Geld für Parteiwerbung

Fraktionen missbrauchen Geld für Parteiwerbung

Die Bundestagfraktionen ignorieren seit Jahren Gesetze und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und geben Geld für Parteizwecke aus. Gegen Sanktionen oder Rückgabeforderungen haben sie sich ebenfalls seit mindestens 25 Jahren durch Untätigkeit gewappnet. Das geht aus einem Sonderbericht des Bundesrechnungshofs hervor, der am Dienstag dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung übergeben wurde.

Die Fraktionen beziehen demnach etwa 120 Millionen im Jahr. Hinzu kommen Räume, Einrichtung und die technische Ausstattung. Das Geld darf, so regelt es das Abgeordnetengesetz, zweckgebunden ausschließlich für die Fraktionsarbeit verwendet werden und die Unterrichtung darüber. Es ist ausdrücklich verboten und durch Rechtsprechung der Verfassungsgericht bestätigt, das Geld für Parteizwecke auszugeben. Das jedoch wird immer wieder missachtet, Berichte der Rechnungshofes blieben „regelmäßig folgenlos“. Die obersten Rechnungsprüfer des Staates empfehlen dringend, Regelungslücken zu schließen und gesetzliche Grundlagen für Rückforderungen und Sanktionen zu schaffen. Der Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller beklagte nicht nur die Tatsache, dass es kein Kontroll-und Sanktionsregime für die Fraktionsfinanzen gebe. „Viel schwerer“ wiege, „dass dieses strukturelle Vollzugsdefizit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sogar die Legitimation für das System der Fraktionsfinanzierung in Frage stellen könnte.“ 

Der Bericht des Rechnungshofs ist demnach auch als Mahnung an die Fraktionen zu verstehen, die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten. Berichte zur rechtswidrigen Parteiwerbung, die der Rechnungshof in der Vergangenheit an die Bundestagsverwaltung übermittelt hatte, blieben oft folgenlos. In manchen, willkürlich wirkenden Fällen, wurden jedoch Verfahren eingeleitet, weil die Bundestagsverwaltung die Vorgänge als verdeckte Parteispenden eingestuft hatte. In anderen Fällen wurde eine sehr weite Auslegung des Gesetzes hin zu einem allgemeinpolitischen Bildungsauftrag der Fraktionen vorgenommen, losgelöst von parlamentarischer Tätigkeit.

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