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#Gericht verurteilt KSK-Soldaten zu zwei Jahren auf Bewährung

Gericht verurteilt KSK-Soldaten zu zwei Jahren auf Bewährung

Der Kommandosoldat Philipp S. ist vom Landgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der Oberstabsfeldwebel beim Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr (KSK) hatte in seinem Garten in Nordsachsen ein Sturmgewehr und mehr als 5000 Schuss gestohlene Munition vergraben, darunter Gefechtsmunition, Scharfschützenpatronen, Doppelkernmunition und Leuchtspurmunition. Diese Munition hatte S. überwiegend aus Beständen der Bundeswehr abgezweigt. Der Diebstahl und das Versteck waren von seiner früheren Partnerin zugegeben worden.

Peter Carstens

Der Vorsitzende Richter Kaden sagte in der Urteilsbegründung Philipp S., das KSK übe und agiere anders als der normale Wehrpflichtige. Das sei auch nötig. Dass da jemand „hinterherrennt und die Hülsen einsammelt, das ist einfach Quatsch, dann kann man es auch vergessen“. Doch wenn das Vertrauen, das mit KSK verbunden sei, enttäuscht werde, müsse das eben auch Konsequenzen haben. Der Richter konstatierte eine rechtsnationale Geisteshaltung bei S., aber keine gefestigte rechtsextreme Haltung. Die Einlassungen des Angeklagten zu seinen Motiven seien „irrational und in allen Punkten seltsam“ gewesen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte die Vorwürfe „aufgeblasen“ genannt und auf eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten plädiert. Bei der Durchsuchung in vier Erddepots waren im Mai 2020 neben der Munition auch etliche Übungs-Handgranaten, zwei Kilo Sprengstoff und ein altes, aber funktionstüchtiges Kalaschnikow-AK47-Sturmgewehr entdeckt worden, eine Kriegswaffe. Außerdem wurde bei S. neonazistisches Propagandamaterial gefunden, das nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft zumindest auf eine Affinität des Berufssoldaten zur militärischen Seite des Nationalsozialismus schließen ließ. Die Verteidigung fand das nicht und verlas am letzten Prozesstag als Beleg für angebliche Harmlosigkeit Auszüge aus dem Inhalt eines bei S. gefundenen Liederbuchs der SS. Gesinnung sei nicht strafbar, hatte auch der Staatsanwalt eingeräumt. Philipp S. hatte die Taten gestanden, seine Motive blieben aber unklar. 

Der 46 Jahre alte gebürtige Sachse war laut einer Beurteilung seines Vorgesetzten „Portepeeoffizier der ersten Stunde“ im KSK und hatte fast 20 Jahre bei den Spezialkräften in Calw gedient. Er war, hieß es in einer jüngeren Beurteilung eines Oberstleutnants, „eine wesentliche Stütze des Kommandos“ und ein „Vorzeige-Kommandofeldwebel“ in der Eliteeinheit der Bundeswehr. Die Untersuchung durch das sächsische Landeskriminalamt und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) hatte zu einer schweren Erschütterung des Kommandos geführt, das in den vergangenen Jahren durch rechtsextreme Vorkommnisse aufgefallen war. In keinem anderen Verband der Bundeswehr hatte der MAD mehr Verdachtsfälle erkannt, insbesondere in der zwischenzeitlich aufgelösten 2. Kompanie, der S. angehört hatte. Der Soldat hatte zu seiner Verteidigung angegeben, er habe die Munition gehortet, weil es beim Kommando Engpässe gegeben habe. Dieser Version steht allerdings die Tatsache entgegen, dass in keiner Einheit der Bundeswehr mehr Munition verfügbar ist und verfeuert wird. Außerdem habe er befürchtet, die Gegenstände würde im Zusammenhang mit Ermittlungen zu einer Abschiedsfeier („Schweinekopf-Party“) entdeckt und sie deshalb vor rund vier Jahren weggeschafft. 

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