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#Gerichtsstreit nach „Bares für Rares“: Isa Genzken will Kunstwerk doch nicht zurück

In der ZDF-Show „Bares für Rares“ tauchte überraschend ein Kunstwerk von Isa Genzken auf. Vor Gericht forderte sie ihren „Weltempfänger“ zurück. Sie scheiterte und – gibt ihren Anspruch auf.

Es war ein außergewöhnlicher Deal für „Bares für Rares“, aber auch ein Handel mit Folgen. Ein Intensivpfleger, der nach eigener Erzählung die Künstlerin Isa Genzken in einer Phase psychischer Zerrüttung betreut hatte, brachte eine Betonskulptur aus Genzkens „Weltempfänger“-Serie in die ZDF-Show. Die Künstlerin habe sie ihm 2011 geschenkt, erzählte der Einlieferer, und eine Händlerin im Studio nahm ihm das Stück für 16.000 Euro ab.

Bald tauchte der „Weltempfänger“, nun auf 30.000 bis 50.000 Euro taxiert, im Katalog eines Auktionshauses auf. Kurz vor der Versteigerung aber wurde das Werk zurückgezogen, denn die Besitzverhältnisse waren vor dem Landgericht Bonn gelandet.

Bei diesem ging, wie die lokalen Zeitungen „General Anzeiger“ und „Kölnische Rundschau“ berichteten, ein Antrag auf einstweilige Verfügung ein. Da Genzken zum Zeitpunkt der Schenkung nicht geschäftsfähig gewesen sei, forderte der Betreuungsanwalt der Künstlerin das Werk zurück. Das Landgericht wies den Antrag ab. Die Begründung: Der Krankenpfleger habe das Kunstwerk gutgläubig an sich genommen und den Besitz, der erst jetzt, mehr als zehn Jahre später, moniert werde, inzwischen „ersessen“.

Der Vertreter Genzkens hätte Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen können. Schließlich geht es wohl auch um Prestige: Isa Genzken wurde gerade eine Retrospektive in der Neuen Nationalgalerie in Berlin ausgerichtet; das Kunstmagazin „Monopol“ kürte sie zur einflussreichsten Künstlerin 2023. Wie Genzkens Rechtsvertreter dem „Spiegel“ mitteilte, will er jedoch keinen Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegen.

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