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#Gesetz zur Kinderpornografie wird zum Problem



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Wer kinderpornografisches Material auf seinem Handy hat, um es zu melden, macht sich strafbar. Trotz Kritik lässt sich Bundesjustizminister Buschmann Zeit mit einer Anpassung.

Stellen Sie sich vor, sie wollen etwas Gutes tun und das intime Video einer 13-Jährigen, das an einer Schule die Runde macht, der Polizei melden. Damit sie ein Beweismittel haben, lassen Sie sich das Video zuschicken – und machen sich damit strafbar, riskieren eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Denn Sie sind damit im Besitz von Kinderpornografie.

Schuld ist das Gesetz zur Verbreitung, zum Erwerb und zum Besitz derartiger Inhalte, das 2021 von der Großen Koalition verschärft wurde. Expertinnen und Experten warnten schon damals davor, dass damit nicht nur Kriminelle und Pädophile, sondern auch Eltern, Lehrkräfte und Betreuende bestraft werden, die lediglich aufklären wollen. Diese Warnungen haben sich inzwischen bewahrheitet. Und obwohl eine Änderung des betreffenden Paragrafen 184b im Strafgesetzbuch bereits mehrfach von der Justizministerkonferenz angemahnt wurde, scheint sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Zeit zu lassen

Wer kinderpornografische Inhalte verbreitet oder besitzt, macht sich strafbar

Aufmerksamkeit erregt hat der Paragraf jüngst im Fall einer Lehrerin an einer Westerwälder Schule. Sie hatte Medienberichten zufolge von dem kinderpornografischen Video einer 13-jährigen Schülerin erfahren und lud sich dieses auf ihr Handy, um die Mutter zu informieren. Nun drohen der Frau mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe sowie der Verlust ihres Beamtenstatus und damit ihres Berufs. 

Auf Anfrage erklärte ein Sprecher von Minister Buschmann, das Bundesjustizministerium arbeite gegenwärtig an einem Referentenentwurf, „damit im Paragraf 184b Strafgesetzbuch eine tat- und schuldangemessene Sanktionierung auch bei Taten am unteren Rand der Strafwürdigkeit in allen Einzelfällen wieder gewährleistet werden kann“. Heißt: Eine Anpassung des Paragrafen, der sowohl Eltern als auch Betreuungskräfte bestraft, die eigentlich bloß zur Aufklärung eines kinderpornografischen Verbrechens beitragen wollen, ist in Arbeit. 

Zu weiteren Details könne man sich jedoch nicht äußern, wie der Sprecher ergänzte. „Wir werden den entsprechenden Entwurf zeitnah vorlegen. Wir wollen das natürlich entsprechend sorgfältig erarbeiten.“ Das erfordere „ein bisschen Zeit in der Ausgestaltung“. Auf Nachfrage, ob es einen Brief an die Richterschaft geben werde, der empfehle, in einem Fall wie der Lehrerin aus dem Westerwald abwartend zu urteilen, sagte der Sprecher: „Wir werden natürlich nicht auf die Justiz hinwirken, etwas nicht zu verhandeln oder etwas nicht zu tun, was gerade geltendes Recht ist.“

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Bundesjustizministerium arbeitet an einem Referentenentwurf

Zu den scharfen Kritikern der aktuellen Gesetzgebung gehört der Deutsche Richterbund (DRB). Sven Rebehn, DRB-Bundesgeschäftsführer, sagte unserer Redaktion: „Aus Sicht der Justizpraxis müssen die handwerklich verunglückten Strafverschärfungen gegen Kinderpornografie aus dem Jahr 2021 schnellstmöglich korrigiert werden. Die Änderungen sind vor zwei Jahren gegen den Rat aller Experten durchgesetzt worden, deren Bedenken sich leider voll bestätigt haben.“ 

Inzwischen würden sich die Hilferufe zum Beispiel von Lehrern und Eltern, die in Klassenchats auf Fälle von Kinderpornografie aufmerksam geworden sind und die Dateien in bester Absicht gesichert oder an die Schulleitung weitergeleitet haben, häufen. „Die vermeintlich gute Tat des Aufklärens wird für sie zum Bumerang. Schriftliche Strafbefehle oder Einstellungen von Verfahren gegen Auflagen sind nach geltendem Recht nicht mehr möglich. Die Justiz muss deshalb eine Vielzahl von Fällen verfolgen, die eigentlich nicht vor die Strafgerichte gehören“, so der DRB-Bundesgeschäftsführer. Das binde viel Personal in den ohnehin überlasteten Staatsanwaltschaften und Gerichten, das dringend für die Bekämpfung der kriminellen Szene gebraucht werde. 

Vorschläge aus der Justizpraxis für eine Korrektur der missglückten Strafvorschriften liegen laut Rebehn bereits seit Monaten auf dem Tisch: „Es ist höchste Zeit, dass der Bundesjustizminister die Ampel-Gespräche darüber zum Abschluss bringt und im September ein Reparaturgesetz vorlegt. Das Thema ist dringlich.“

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