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#Gläubiger fordern mehr als 12 Milliarden Euro

Gläubiger fordern mehr als 12 Milliarden Euro

Nach dem Zusammenbruch des Skandalkonzerns Wirecard haben gut 11 500 Gläubiger des insolventen Zahlungsdienstleisters Forderungen in Höhe von mehr als 12 Milliarden Euro angemeldet. Das teilte das Münchner Amtsgericht am Mittwoch nach der ersten Gläubigerversammlung mit.

Damit übersteigen die angemeldeten Forderungen die bisher erzielten Erlöse bei der Abwicklung des Konzerns erwartungsgemäß um ein Vielfaches. Die hohe Summe von gut 12,4 Milliarden Euro erklärt sich daraus, dass neben geschädigten Banken, Investoren und Geschäftspartnern auch viele Aktionäre Schadenersatzforderungen angemeldet haben.

Nach Angaben aus Finanzkreisen hat Insolvenzverwalter Michael Jaffé bislang mit dem Verkauf von Unternehmensteilen und Technologie etwa eine halbe Milliarde Euro erlöst. Weitere Verkäufe sind geplant, doch es gilt als ausgeschlossen, dass der Insolvenzverwalter die verlorenen Milliarden komplett zurückholt.

Persönlich erschienen zu der Versammlung im Münchner Löwenbräukeller lediglich 74 Teilnehmer, darunter Anwälte, die die Ansprüche tausender Gläubiger vertreten. Das Amtsgericht hat insgesamt sieben Gläubigerversammlungen einberufen, die zwei Tage dauern sollen. Neben der Muttergesellschaft Wirecard AG sind auch sechs Tochtergesellschaften insolvent, für jede Gesellschaft ist eine eigene Gläubigerversammlung angesetzt.

Zahlreiche Schadenersatzklagen anhängig

Von der Entwicklung dürften Prozessfinanzierer und Anwaltskanzleien profitieren, die zahlreiche Massenklagen gegen Wirecard, den früheren Vorstand um Markus Braun und Wirtschaftsprüfer von EY anstrengen. Am vergangene  Freitag haben Anwälte am Landgericht Stuttgart für mehrere hundert geschädigte Aktionäre zehn Pilotklagen gegen die Big-Four-Gesellschaft und deren verantwortlichen Wirtschaftsprüfern und Partnern eingereicht.

Auch gegen die Finanzaufsicht Bafin gibt es eine Staatshaftungsklage am Landgericht Frankfurt. In Berlin bereitet die Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger ein Verfahren gegen den Bund vor. Dabei stützen sich die Anlegerschützer auf den unionsrechtlichen Amtshaftungsanspruch

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