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#Google bietet Peanuts

„Google bietet Peanuts“

In den Augen von Google ist die deutsche Presse offenbar nicht viel wert. Zumindest besteht für den amerikanischen Digitalkonzern kein Grund, Zeitungen, Zeitschriften und Onlinepublikationen nach dem im Europäischen Urheberrecht begründeten Leistungsschutzrecht für ihren Beitrag zur Wertschöpfung des Digitalkonzerns angemessen zu vergüten. Für „angemessen“ hält Google eine Lizenzgebühr für die Verwendung der Presseinhalte von weniger als zehn Millionen Euro pro Jahr.

Michael Hanfeld

verantwortlicher Redakteur für Feuilleton Online und „Medien“.

Auf diese Summe kommt man, wenn man der Mitteilung der Verwertungsgesellschaft Corint Media folgt. Die Corint Media vertritt nach eigenen Angaben etwa 300 Medienhäuser oder „rund ein Drittel der deutschen Presseleistungsschutzrechte“. Für deren Abgeltung hat Google laut Corint Media nun die Summe von 3,2 Millionen Euro geboten. Gefordert hatte die Corint Media 420 Millionen Euro für das Jahr 2022. Auf den gesamten Markt übertragen, biete Google damit rund zehn Millionen Euro für die deutschen Presseleistungsschutzrechte an. Bei einem geschätzten Umsatz von 11,3 Milliarden Euro entspräche dies einem Lizenzsatz von 0,1 Prozent, teilt die Verwertungsgesellschaft mit. Eine Lizenzierung der Nutzungen Googles sei auf dieser Basis „unmöglich“. „Das Gegenangebot von Google über 3,2 Mio. Euro ist ein Schlag ins Gesicht für die Presse in Deutschland. Nachdem allein Google rund 40 Prozent der Werbeeinnahmen der deutschen Verleger ,übernommen hat’, bietet es nun eine Zahlung im Promillebereich für die Nutzung der Presseleistungsschutzrechte an“, sagten die Corint-Geschäftsführer Christoph Schwennicke und Markus Runde.

Das Kartellamt ist gefragt

Bei der Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts stehe nun „das laufende Verfahren des Bundeskartellamts gegen Alphabet und Google als Marktbeherrscher im Fokus“. Die angebotene Summe sei „die erste Zahl“, die Google mit Blick auf die von der Corint Media vertretenen Rechte nenne.

Zu den geforderten 420 Millionen Euro sagte der Google-Unternehmenssprecher Kay Oberbeck auf Anfrage, die angebotenen Konditionen seien „fair und basieren auf einheitlichen Kriterien“. Man bedauere, „dass Corint sich trotz all unserer Bemühungen über mehrere Monate weigert, zu verhandeln. Stattdessen besteht Corint auf abwegigen Forderungen, die bereits einmal von der Schiedsstelle für Urheberrecht abgewiesen wurden. Trotz der Eskalation durch Corint bleiben wir offen für weitere Verhandlungen.“ Man habe schon Verträge mit mehr als zwanzig Verlagen abgeschlossen (darunter der F.A.Z.-Verlag) und befinde sich in Gesprächen mit „einer Reihe großer wie kleiner Verlage“. Unser Angebot an Corint“, erklärt Oberbeck, „definiert als Basis für etwaige Lizenzzahlungen die tatsächliche Nutzung möglicherweise (und falls überhaupt) geschützter Inhalte sowie jene Einnahmen, die möglicherweise dieser Nutzung zugeschrieben werden könnten.“

Die Corint Media hält ihre Forderung für profund. Mit dieser „sollte die andauernde Situation beendet“ werden, „in der Google seit Inkrafttreten des Presseleistungsschutzrechts im Juni 2021 rechtswidrig in das Presseleistungsschutzrecht eingreift, indem der Suchmaschinenkonzern Inhalte von Presseverlagen in seinen Angeboten nutzt, ohne diese Nutzung zu vergüten. Parallel dazu sollten Gerichte und Behörden im weiteren Verfahren über mögliche streitige Themen des Urheber- sowie des Kartellrechts entscheiden.“

Die Lizenzsumme von 420 Millionen Euro hat die Corint Media nach eigener Darstellung „auf Basis des für 2022 geschätzten Google-Umsatzes in Deutschland von 12,4 Milliarden Euro und eines darauf angewendeten Prozentsatzes im unteren Bereich üblicher Vergütungssätze berechnet“. Google indes wolle „über Höhe und Bemessung der Zahlung allein entscheiden“ und lehne „die übliche Regelung, wonach den Rechteinhabern von den Nutzern ein Prozentsatz auf die im Jahresabschluss testierten Umsätze als angemessene Vergütung zu zahlen ist, ab“. Dabei lasse Google „entscheidende geldwerte Vorteile außer Acht“, die der Konzern „durch die Anzeige von Presseveröffentlichungen“ genieße, etwa beim zielgerichteten Einsatz von Werbung, dem sogenannten „targeted advertising“. Zudem erlangten Googles Produkte „durch die Anzeige von Presseartikeln mit objektiven und nicht werbegetriebenen Inhalten eine hohe Glaubwürdigkeit und damit Attraktivität bei den Nutzern“.

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