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#Griechenland besteht auf Forderung nach Reparationen

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Griechenland besteht auf Forderung nach Reparationen



Ein Überlebender des Massakers in der Stadt Distomo hält 2011 eine Kerze und einen Zeitungsausschnitt von 1948 in der Hand, in dem er und seine Schwester vor dem Grab ihrer Eltern und ihres Bruders stehen, alle drei Opfer des Massakers.

Bild: Orestis Panagiotou/dpa

Dass Deutsche im Zweiten Weltkrieg Massaker in Griechenland verübten, ist unbestritten – im Gegensatz zur Frage, ob die Bundesrepublik noch zu finanzieller Entschädigung verpflichtet ist. Athen bekräftigt seine Position.

80 Jahre nach dem deutschen Angriff auf Griechenland im Zweiten Weltkrieg hat die Regierung in Athen ihre Forderung nach Verhandlungen über Reparationen für die verursachten Kriegsschäden bekräftigt. Kurz vor dem Jahrestag an diesem Dienstag erklärte das Außenministerium, dass die Frage der Entschädigung aus griechischer Sicht weiterhin offen sei. „Die Frage bleibt offen bis zur Erfüllung unserer Forderungen. Diese Forderungen sind gültig und aktiv und sie werden mit jedem Mittel geltend gemacht“, sagte Ministeriumssprecher Alexandros Gennimatas der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage. „Verhandlungen würden sehr positiv zur weiteren Förderung der griechisch-deutschen Beziehungen beitragen.“

Griechenland hatte Deutschland im Juni 2019 – damals noch unter dem linken Ministerpräsidenten Alexis Tsipras – zu Verhandlungen über Reparationen aufgefordert. Im Oktober wurde diese Forderung von deutscher Seite zurückgewiesen. Anschließend bekräftigte auch die Regierung des heutigen konservativen Ministerpräsidenten Kyriakos Mitsotakis im Januar 2020 noch einmal in einer diplomatischen Note, die Reparationsfrage sei für sie offen.

Überfall vor genau 80 Jahren

Deutschland hatte Griechenland und Jugoslawien am 6. April 1941 überfallen. Bis 1944 verübten SS und Wehrmacht in Griechenland zahlreiche Massaker. Sie bezeichneten das als Vergeltung für Partisanenangriffe. Zehntausende griechische Zivilisten kamen im Krieg ums Leben.

Eine griechische Parlamentskommission schätzte die Summe für die von Deutschland verursachten Kriegsschäden im Land auf mindestens 289 Milliarden Euro – inklusive einer Zwangsanleihe, die Griechenland der Deutschen Reichsbank während des Krieges gewähren musste.

Für die Bundesregierung in Berlin ist das Reparationsthema dagegen mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag über die außenpolitischen Folgen der deutschen Einheit von 1990 rechtlich und politisch abgeschlossen. In dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik, der DDR und den vier ehemaligen Besatzungsmächten Vereinigte Staaten, Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien sind Reparationen allerdings nicht ausdrücklich erwähnt. Außerdem waren zahlreiche von Nazi-Deutschland angegriffene und besetzte Staaten wie Griechenland und Polen an den Verhandlungen darüber nicht beteiligt.

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zweifelte 2019 die Absage an griechische Reparationsforderungen an. „Die Position der Bundesregierung ist völkerrechtlich vertretbar, aber keineswegs zwingend“, hieß es in dem Dokument.



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