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#Grippeschutzimpfung soll breiter finanziert werden

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Grippeschutzimpfung soll breiter finanziert werden

Die Kosten der Grippeschutzimpfung sollten laut Forderungen aus Hessen für mehr Versicherte der gesetzlichen Kassen übernommen werden als bislang. Sozialminister Kai Klose (Grüne) wandte sich gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Brandenburg und Baden-Württemberg mit einem Schreiben an die Gesundheitsministerkonferenz, wie eine Ministeriumssprecherin in Wiesbaden der dpa mitteilte.

„Angesichts der Covid-19-Pandemie und den steigenden Infektionszahlen rechnen wir in den Herbst- und Wintermonaten mit einer erhöhten Belastung des Gesundheitssystems“, heißt es in dem Schreiben. Um Kapazitätsengpässe durch Influenza-Patienten in den Kliniken zu vermeiden, sei es wichtig, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen.

Überlastung vermeiden

Die drei Länder plädieren dafür, dass neben den Risikogruppen, die zurecht bevorzugt würden, auch die breite Bevölkerung eine Impfung in Anspruch nehmen könne – insbesondere Kinder ab einem Alter von sechs Monaten. Bislang haben alle Patienten über 60 Jahren Anspruch auf die Impfung, außerdem unter anderem Risikopatienten und Menschen, die beruflich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, wie das Ministerium mitteilte.

In der Grippesaison 2018/19 sei mehr als jeder fünfte Erkrankte auf eine stationäre Behandlung angewiesen gewesen, im Vorjahr sogar mehr als jeder vierte, heißt es in dem Ministerschreiben. „In der Covid-19-Pandemie ist es wichtig, ausreichende Kapazitäten für die stationäre Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schweren Krankheitsverläufen frei zu halten.“ Eine Grippewelle wie 2017/18 könne zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führen – „dies sollten wir mit allen Mitteln vermeiden“.

Angebot an Lehrer

Das Angebot kostenloser Corona-Tests für hessische Lehrer wird verlängert. Das Land habe sich mit der Kassenärztlichen Vereinigung und einem Frankfurter Labor geeinigt, die Tests wie bisher bis 15. November fortzusetzen, teilte das Kultusministerium der dpa in Wiesbaden mit. Einen Anspruch haben alle Mitarbeiter an Schulen oder der Jugendhilfe, die regelmäßig Kontakt zu Schülerinnen und Schülern haben. Sie können sich alle 14 Tage testen lassen.

Das freiwillige Angebot war zunächst bis zu den Herbstferien begrenzt gewesen. Es greift, wenn keine konkreten Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus vorliegen.

Zum Schulstart nach den Herbstferien am 19. Oktober gilt in Hessens Schulen zudem ein aktualisierter Hygieneplan. Er sieht unter anderem detailliertere Angaben zu Hygiene, Alltagsmasken und Mindestabstand vor, wie aus einem Schreiben des Kultusministeriums an die Schulleiter hervorgeht.

Der Plan gibt unter anderem vor, auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Alle 20 Minuten sei eine Stoßlüftung beziehungsweise Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über die Dauer von drei bis fünf Minuten vorzunehmen, heißt es.

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