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#Gutes Gefühl mit steuerlichem Vorteil

Gutes Gefühl mit steuerlichem Vorteil

Weihnachtszeit ist Geschenkezeit. Doch in der Weihnachtszeit bekommen auch viele Menschen das Bedürfnis, etwas zurückzugeben an andere, denen es nicht so gut geht wie ihnen selbst. „Weihnachtszeit ist Spendenzeit. Für viele Menschen ist die kulturelle Überlieferung von Weihnachten als Fest der Nächstenliebe noch tief verwurzelt“, sagt Burkhard Wilke, Geschäftsführer und wissenschaftlicher Leiter des Deutsches Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI). „In den Monaten November und Dezember wird im Durchschnitt doppelt so viel gespendet wie in den anderen Monaten des Jahres.“ Nach Zahlen des DZI wurden in Deutschland im Pandemiejahr 11,7 Milliarden Euro gespendet – Tendenz seit Jahren steigend. „Wir erwarten ein Spendenvolumen von etwa 12,5 Milliarden Euro in diesem Jahr“, sagt Wilke. Allein 580 Millionen Euro davon gingen an die Opfer der Flutkatastrophe im Ahrtal und Umgebung im vergangenen Juli. Wer beim Spenden ein paar Dinge beachtet, kann zusätzlich zum guten Gefühl auch noch etwas vom Finanzamt erstattet bekommen.

Als Spenden zählen freiwillige Leistungen zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke, die ohne Gegenleistung getätigt werden. Das gilt auch für Sach- und bestimmte Aufwandsspenden. Spenden können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden, dadurch verringert sich das zu versteuernde Nettoeinkommen, und die Steuerlast sinkt. Auch Spenden an anerkannte politische Parteien sind abzugsfähig, werden im Gegensatz zu gemeinnützigen Spenden allerdings in Höhe von 50 Prozent von maximal 1650 Euro bei Einzelveranlagten direkt von der Steuerlast abgezogen. Daher stellen sie einen Sonderfall dar und sollen an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden. Am liebsten spenden die Deutschen gemäß DZI für humanitär-karitative Zwecke.

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