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#Haftstrafe für Jugendlichen nach Stuttgarter Krawallnacht

Haftstrafe für Jugendlichen nach Stuttgarter Krawallnacht



Der Angeklagte im ersten öffentlichen Prozess um die Stuttgarter Krawallnacht im Amtsgericht Stuttgart

Bild: dpa

Weil er in der Stuttgarter Krawallnacht die Heckscheibe eines Polizeiwagens eingeschlagen und zwei Seitenscheiben zertrümmert hat, muss ein Achtzehnjähriger zweieinhalb Jahre in Jugendhaft. Das Strafmaß übertrifft die Forderungen der Staatsanwaltschaft deutlich.

Rund fünf Monate nach der Stuttgarter Krawallnacht ist ein junger Randalierer im ersten öffentlichen Prozess zu den Auseinandersetzungen zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 18-Jährige räumte am Dienstag vor dem Amtsgericht in Stuttgart ein, während der nächtlichen Krawalle die Heckscheibe eines Polizeiautos eingeschlagen und zwei Seitenscheiben zertrümmert zu haben. Das Urteil liegt deutlich über den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen hatten.

„Ich habe mich da einfach mitgehen lassen, ich habe das gar nicht durchdacht“, hatte der junge Mann aus Gaildorf (Kreis Schwäbisch Hall) zuvor vor dem Jugendschöffengericht ausgesagt. Am Nachmittag sollte ein weiteres Verfahren wegen der Krawallnacht beginnen.

Bei der Randale im Juni lieferten sich Dutzende vor allem junge Männer in der Stuttgarter Innenstadt Auseinandersetzungen mit der Polizei. Es wurden mehrere Beamte verletzt und Schaufenster zerstört. Die Vorfälle sorgten weit über Stuttgart hinaus für Schlagzeilen und hitzige Debatten. Bislang wurden rund 100 Tatverdächtige ermittelt, die in der Nacht an den Krawallen beteiligt gewesen sein sollen.

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