Nachrichten

#Herero und Nama klagen gegen Aussöhnungsabkommen mit Deutschland

„Herero und Nama klagen gegen Aussöhnungsabkommen mit Deutschland“

Eine Anwaltskanzlei in Namibia hat eine bereits angekündigte Klage gegen das umstrittene Aussöhnungsabkommen mit Deutschland eingereicht. Wie es in der auf der Webseite der Justizverwaltung veröffentlichten Klageschrift unter der Überschrift „Bernardus Swartbooi gegen den Sprecher der Nationalversammlung“ heißt, fordern die Kläger, die sogenannte „Gemeinsame Erklärung“ der beiden Staaten für ungültig zu erklären und aufzuheben. Die Erklärung sei mit mindestens elf Artikeln in der Verfassung unvereinbar. Swartbooi ist ein namibischer Parlamentsabgeordneter und Oppositionspolitiker. Der Klage haben sich zudem die Organisation Landless People’s Movement sowie elf traditionelle Autoritäten aus den betroffenen Volksgruppen der Herero und Nama angeschlossen.

Claudia Bröll

Politische Korrespondentin für Afrika mit Sitz in Kapstadt.

Die Gemeinsame Erklärung für ein Abkommen zwischen Namibia und Deutschland, das zur Aussöhnung beitragen soll, liegt seit fast zwei Jahren auf dem Tisch. Fast sechs Jahre lang hatten beide Staaten über eine Wiedergutmachung für den deutschen Völkermord an Herero und Nama von 1904 bis 1908 verhandelt. Deutschland erklärte sich am Ende unter anderem bereit, 1,1 Milliarden Euro über 30 Jahre hinweg zu bezahlen. Das Geld soll in Entwicklungsprojekte fließen. Außerdem sollen die Verbrechen an den Herero und Nama als Völkermord anerkannt werden, der deutsche Staat soll sich entschuldigen.

Bis heute nicht unterzeichnet

Doch die Erklärung ist bis heute nicht unterzeichnet. Mehrere Verbände der Nachfahren der Opfer sowie Abgeordnete der Opposition lehnen sie vehement ab und fordern neue Verhandlungen. Sie nennen die Vereinbarung eine „Beleidigung“, die namibische Regierung indes hatte damals von einem Durchbruch nach jahrelangen Verhandlungen gesprochen. Der damalige deutsche Außenminister Heiko Maas hatte bei der Bekanntgabe gesagt: „Ich bin froh und dankbar, dass es gelungen ist, mit Namibia eine Einigung über einen gemeinsamen Umgang mit dem dunkelsten Kapitel unserer gemeinsamen Geschichte zu erzielen.“ Durch die Klage dürfte eine Unterzeichnung nun in weitere Ferne rücken. Bei einem Erfolg müssten die Verhandlungen neu beginnen.

Ein Streitpunkt ist die Art der Beteiligung der Herero-und Nama-Organisationen an den Verhandlungen, die von Chefunterhändlern beider Regierungen geführt wurden. Die Organisationen konnten in einem beratenden Gremium teilnehmen. Aus Sicht der Kritiker aber hätten sie direkt am Verhandlungstisch sitzen müssen.

Die namibische Regierung jedoch hat mehrfach betont, dass der Präsident die Kompetenz für den Abschluss internationaler Verträge habe. Die Behauptung, die Erklärung sei ohne Mitwirkung und Konsultation der betroffenen Gemeinschaften entstanden, sei falsch. Präsident und Regierung hätten sich nachweislich an die Vertreter der betroffenen Gemeinschaften gewandt, damit sie sich dem Verhandlungsprozess anschlössen. Auch die deutsche Regierung stellte mehrfach klar, dass ihr Verhandlungspartner die namibische Regierung sei. Außerdem gibt es laute Kritik an den 1,1 Milliarden Euro. Es handle sich dabei nicht um Reparationen, sondern um bilaterale Entwicklungshilfe.

Es ist zu erwarten, dass die Klage von der namibischen Regierung harsch zurückgewiesen wird. Auch die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr mitgeteilt, sie betrachte als Abkommen als „ausgehandelt“. Nur noch über Modalitäten der Umsetzung müssten Gespräche geführt werden. Opferverbände sind vorher mit zwei Klagen vor amerikanischen Gerichten gescheitert, weil sich die Gerichte als nicht zuständig betrachteten. Dies ist die erste Klage vor einem namibischen Gericht.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!