Nachrichten

#„Hier geht unter, wie sehr mir das wirklich leidtut“

„„Hier geht unter, wie sehr mir das wirklich leidtut““

Viel zu sagen hatte Mario N. nicht, als die Richterin ihm „das letzte Wort“ erteilte. „Leider läuft die Zeit nur vorwärts, ich kann sie nicht zurückdrehen“, sagte der 50 Jahre alte Angeklagte, der im vergangenen September einen Tankstellenkassierer erschossen hatte, nachdem dieser ihn auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte. Im Gericht gehe alles sachlich zu, da gehe unter, „wie sehr mir das wirklich leidtut“.

Seine Verteidiger hatten am Freitagvormittag vor dem Landgericht in Bad Kreuznach hervorgehoben, dass sie mögliche Mordmerkmale der Tat als nicht erfüllt ansähen. Was der Angeklagte getan habe, sei weder auf Heimtücke noch auf niedrige Beweggründe zurückzuführen, sagte Verteidiger Alexander Klein. Auch sei keine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Es gebe „begründete Zweifel“ daran, dass der Täter im vollen Begriff seiner geistigen Fähigkeiten gehandelt habe, weil er unter Alkoholeinfluss und in einer psychischen Krise gehandelt habe.

Die Verteidigung plädierte auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit. Sie sprach sich dafür aus, Mario N. zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen, ohne eine Verwahrungsdauer zu fordern. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer am vergangenen Montag eine lebenslange Haftstrafe gefordert und zugleich auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert.

Er habe sein Opfer nicht willkürlich ausgewählt

Verteidiger Klein demonstrierte während seiner Ausführungen Betroffenheit. Immer wieder stützte er sich mit den Händen auf dem Tisch ab, nahm seine Brille ab, rieb sich die Stirn. Zum Zeitpunkt der Tat habe der Täter massiv unter den Corona­-Beschränkungen gelitten. Eineinhalb Jahre zuvor habe sich sein Vater nach einer schweren Krebserkrankung erschossen und zuvor auch seine Frau, die Mutter des Angeklagten, mit einem Schuss schwer verletzt. Der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt psychisch nicht gesund gewesen. Seine „Zermürbtheit“ sei ansatzweise nachvollziehbar, deswegen lägen keine niedrigen Beweggründe vor.

Zudem habe Mario N. sein Opfer nicht willkürlich ausgewählt. Mitarbeiter der Tankstelle hätten keine Maske tragen müssen, Mario N. habe das Opfer zunächst als Verbündeten wahrgenommen. Dass dieser ihn auf die Pflicht hingewiesen habe, habe bei ihm große Wut ausgelöst. „Es spricht nichts für eine heimtückische Vor­gehensweise“, sagte Klein. Er habe die Situation nicht ausgenutzt. Zwar habe er sich bei seiner Rückkehr in die Tankstelle als „normaler“ Bierkäufer ausgegeben, aber er habe keinen Dritten schaden wollen. Er verwies auch auf die Kooperationsbereitschaft seines Mandanten. Er habe die Tat gestanden und der Polizei bereitwillig seine Zugangsdaten zu persönlichen Geräten gegeben.

Der zweite Verteidiger Axel Küster sagte in seinem Plädoyer: „Die besondere Schwere der Schuld kann man nicht rechtfertigen.“ Der Angeklagte sei „bisher völlig unbescholten durch das Leben gekommen“ und nicht vorbestraft gewesen. Die Tat sei nicht von „übermäßiger Brutalität“ gekennzeichnet gewesen. Das Urteil soll am kommenden Dienstag verkündet ­werden.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!