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#„Diese Kultur des Aussortierens muss ein Ende haben“

„Diese Kultur des Aussortierens muss ein Ende haben“

Herr Krauthausen, in einem Potsdamer Behinderten-Wohnheim sind vier Menschen mutmaßlich von einer dort seit vielen Jahren tätigen Pflegerin getötet worden. Eine weitere Person überlebte schwer verletzt. Ein tragischer Einzelfall?

Nein. Weil Strukturen, in denen behinderte Menschen leben, Gewalt und Missbrauch begünstigen. Wie zum Beispiel in Bad Oeynhausen, wo mutmaßlich 145 Mitarbeiter einer Einrichtung jahrelang Behinderte missbrauchen konnten und das System sich offenbar selbst gedeckt hat. Ich habe vor wenigen Tagen im Deutschlandfunk einen Beitrag über das Potsdamer  Wohnheim „Oberlinhaus“ gehört, in dem der hauseigene Pfarrer zu Wort gekommen ist, der nun viel Aufmerksamkeit bekommt. Er betrieb dort eine Art Täter-Opfer-Umkehr, indem er behauptet, Belegschaft und Bewohner hätten keine Zeit zu trauern, weil wir Aktivisten das System kritisieren. Dafür sei jetzt nicht die Zeit. Aber um ihn geht’s doch gar nicht. Warum wird nicht mit den Opfern des Systems gesprochen? 

Menschen mit Behinderung durchlaufen oft viele Stationen, kommen von der Förderschule in die Werkstätten und leben währenddessen in Pflegeheimen. Manchmal verteilen sich diese Einrichtungen auf nur ein einziges Gelände. Sie bezeichnen dieses System als „totale Institutionen“.

Das ist ein Begriff aus der Soziologie, der solche Institutionen vor allem dadurch kennzeichnet, dass weder Informationen von innen nach außen, noch von außen nach innen dringen. Dazu zählen auch Altersheime, Asylunterkünfte oder Gefängnisse. Wenn Sie als Journalistin Informationen über das Wohlergehen der Bewohner einer bestimmten Einrichtung haben wollen, kommen Sie nicht an der zuständigen Pressestelle vorbei. Und die schicken Ihnen dann natürlich nur die Fälle, die vorzeigbar sind. Gleichzeitig sind die Bewohner auch so weit isoliert von der Mehrheitsgesellschaft – auch geografisch – dass sie gar keine Möglichkeiten haben, sich über Alternativen und ihre Rechte zu informieren. Zahlreiche Workshops, Seminare und Studien zeigen: Es fehlt auch an Aufklärung darüber, was eigentlich eine Heimaufsicht macht, was Selbstbestimmung und das Recht auf den eigenen Körper sind. Wir müssen uns klarmachen: Das ist das Zuhause der Menschen, die in Einrichtungen wie dem Oberlinhaus wohnen. Es ist ihr Rückzugsort, ihr sicherer Hafen. Wenn Sie von zu Hause aus- und in eine WG ziehen, können sie nach ein paar Monaten wieder umziehen, wenn es Sie stört, dass Ihr Mitbewohner die Spülmaschine nie ausräumt. Diese Möglichkeit haben die Bewohner dieser Pflegeeinrichtungen nicht. Es wird zwar Wohngruppe genannt, hat mit einer WG aber nichts zu tun. 

Blumen, Kerzen und Plakate liegen vor dem Babelsberger Oberlinhaus, in dem vier Bewohner getötet wurden.


Blumen, Kerzen und Plakate liegen vor dem Babelsberger Oberlinhaus, in dem vier Bewohner getötet wurden.
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Bild: dpa

Sie haben sich selbst mal für fünf Tage in so eine Einrichtung begeben. Wie hat sich das angefühlt?

Ich habe mich in meiner Freiheit sehr limitiert gefühlt – aus verschiedenen Gründen. Ich habe Glasknochen und das setzt eine gewisse Vorsicht voraus, wenn man mir hilft. Wenn ich also zum ersten Mal in so eine Einrichtung gehe und mein gewohntes Umfeld hinter mir lasse, dann habe ich natürlich erst mal Angst. Ich war dem Personal, das ich nicht kannte, ausgeliefert und musste es erst instruieren. Dann gibt es Pfleger und Pflegerinnen, die gröber sind als andere – nicht aus Boshaftigkeit, sondern weil das ihr Naturell ist. Doch ich hatte zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit, jemand anderen mit meiner Pflege zu beauftragen. Eine ähnliche Situation, die es regelmäßig gab, war der Toilettengang. Ich hatte nicht die Wahl, ob mir eine Frau oder ein Mann dabei hilft, wenn ich mich etwa entkleiden muss. Jeder nicht-behinderte Mensch kann sich das Ausmaß der Scham nicht vorstellen, wenn das wie in meinem Fall eine Frau übernimmt. Zuhause werde ich von Assistenten unterstützt, die ich mir selbst aussuche und die auch mich bewusst aussuchen. Dieses Recht gilt für beide Seiten.

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