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#Ibrahim Miris Abschiebungen waren rechtswidrig

Ibrahim Miris Abschiebungen waren rechtswidrig

Der als Bremer „Clan-Chef“ bekannt gewordene Ibrahim Miri hat einen Erfolg im juristischen Ringen mit den Bremer Innenbehörden erzielt, doch nach Deutschland zurückkehren darf er nicht. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt entschied am Montag, dass beide Abschiebungen Miris im Juli und November 2019 jeweils rechtswidrig gewesen waren. Im Juli 2019 war Miri in einer aufwendigen Aktion in einem eigens gecharterten Privatflugzeug in den Libanon gebracht worden. Der damals 46 Jahre alte Mann war zuvor insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt worden, vor allem wegen Drogen- und Waffengeschäften und Sozialbetrugs. Einige Jahre war er zudem Präsident der Rockergruppe „Mongols MC Bremen“.

Nur 15 Wochen nach seiner ersten Abschiebung tauchte Miri allerdings wieder in Bremen auf und stellte einen Antrag auf Asyl, bis er im November 2019 ein weiteres Mal in den Libanon gebracht wurde.

Aufenthaltsrechtlich war Miri, der in den achtziger Jahren als Kind nach Deutschland gekommen war, stets nur geduldet und schon lange Zeit ausreisepflichtig. Dass die Richter beide Abschiebungen für rechtswidrig erklärten, liegt an Details Aufenthaltsrechts. Bei der ersten Abschiebung hatten die Behörden demnach die bestehende Duldung verletzt, da diese erst mit der Bekanntgabe des Rückführungstermins erlösche. Miri war damals in den frühen Morgenstunden von Polizisten einer Spezialeinheit aus dem Bett geholt worden. Den Termin dieser Überraschungsaktion hatten ihm die Behörden naturgemäß nicht vorher mitgeteilt.

Keine „Betretenserlaubnis“ für Miri

Bei der zweiten Abschiebung im November 2019 handelten die Behörden nach Ansicht der Richter wiederum rechtswidrig, weil sie offenbar eine Stillhaltezusage verletzt hatten. Demnach hatten sie dem Gericht zugesichert, die Abschiebung nicht vor Ende des ausländerrechtlichen Eilverfahrens zu vollziehen. Allerdings warteten sie nur das parallel laufende asylrechtliche Verfahren ab.

Zurückkehren darf Miri dennoch nicht, weil das Verwaltungsgericht das von Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) für sieben Jahre erlassene Einreise- und Aufenthaltsverbot für rechtmäßig befanden und Miri auch keine „Betretenserlaubnis“ zugestand, um seine in Deutschland lebenden Kinder zu sehen. Miri hatte in dem Verfahren beteuert, längst nicht mehr kriminell zu sein und ein normales Leben führen zu wollen. Doch das beeindruckte die Richter offenbar nicht. Er stelle weiter eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, befanden sie. Dahinter müssten auch die familiären Interessen zurückstehen.

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