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#„Ich werde sie abschlachten“

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„Ich werde sie abschlachten“

Mit der Verlesung der Anklageschrift hat am Mittwoch der Prozess gegen einen Mann begonnen, der im Oktober 2019 seine ehemalige Freundin vor dem Rewe in der Heidestraße in Bornheim getötet haben soll. Sein Motiv war der Staatsanwaltschaft zufolge, dass er die Trennung nicht akzeptieren wollte. Die 24 Jahre alte Frau und er waren seit einem knappen Jahr ein Paar gewesen. Die Tat löste im Viertel Entsetzen aus. Nicht nur, weil wieder ein Mann den Willen einer Frau ignoriert und derart gewalttätig wurde, sondern auch, weil er so brutal war. Viele Menschen hörten in jener Nacht die Hilferufe der Frau auf dem Parkplatz des Supermarktes, manche wurden Augenzeugen. Am nächsten Morgen legten Anwohner und Bekannte der Getöteten Blumen und Kerzen nahe der Stelle nieder, an der sie angegriffen wurde.

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Laut Anklageschrift lernten sich der heute 43 Jahre alte Mann und die junge Frau im Markuskrankenhaus kennen, wo sie als Pflegerin arbeitete und er aufgrund seiner Rauschgift-Abhängigkeit in akutpsychiatrischer Behandlung war. Bereits die anschließende Beziehung war von Gewalt geprägt. Mehrfach musste die Polizei anrücken. Die Frau trennte sich mehrmals, ging jedoch immer wieder auf den Mann ein. Erst am 7. Oktober 2019, drei Tage vor der Tat, entschied sie sich für die endgültige Trennung und forderte ihn auf, sofort auszuziehen.

Nichts half mehr

Der Angeklagte, der laut Staatsanwaltschaft „extrem eifersüchtig“ ist und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung hat, tauchte daraufhin drei Mal vor dem Haus auf, klingelte Sturm und randalierte. Er habe sie zur Herausgabe seines Handys und anderer Dinge aufgefordert, heißt es in der Anklage. Doch die junge Frau, die gefestigt gewesen sei in ihrem Entschluss, ihn nicht mehr in ihr Leben zu lassen, verweigerte ihm den Zutritt. Sie rief stattdessen die Polizei. Als er daraufhin abzog, soll der Angeklagte der Mutter der Frau zugerufen haben: „Ich werde sie abschlachten.“

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Am Tattag, dem 10. Oktober, passte er sie den Ermittlungen zufolge an der U-Bahn ab und begleitete sie bis in den Supermarkt. Die Frau sei genervt gewesen von den Reden des Mannes und habe versucht, ihn zu ignorieren, heißt es in der Anklageschrift. Sie habe ihm sein Handy nicht zurückgeben wollen, weil sie es gekauft hatte. Auch dass er drohte, er werde sich umbringen, hörte sie sich demnach mit Widerwillen an. Möglicherweise kam es deshalb kurz darauf zu dem verhängnisvollen Messerkauf im Supermarkt: Die beiden betraten gemeinsam den Rewe, wo die Frau ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 21 Zentimetern kaufte. Vielleicht, sagt die Staatsanwaltschaft, habe die völlig entnervte Frau mit dieser Aktion sagen wollen: Hier ist ein Messer, mach doch.

Schon beim Heraustreten aus dem Supermarkt nahm der Angeklagte das Messer aus der Verpackung. In diesem Moment beschloss er, so steht es in der Anklageschrift, die Frau zu töten. Den Angriff erahnend, rannte sie los. Er folgte ihr, packte sie am Arm und stach zu. Weder Gegenwehr noch Hilferufe retteten sie. 35 abgrenzbare Stiche und Schnitte fanden Rechtsmediziner später an Hals, Oberkörper und Gesicht. Selbst als sie im Todeskampf auf dem Boden des Parkplatzes lag, fügte der Mann ihr weiter „wuchtige Stiche“ zu, die Lunge und Herz trafen. Eineinhalb Stunden später starb die Vierundzwanzigjährige in der Uniklinik.

Der Angeklagte flüchtete erst, als er sich sicher war, dass die Frau sterben würde – so steht es in der Anklageschrift. Weit kam er nicht: Ein paar Straßen weiter wurde er festgenommen.

Fünf Fortsetzungstermine hat das Landgericht für den Prozess vorgesehen. Die Verteidiger kündigten am Mittwoch eine Stellungnahme des Angeklagten an. Dass die Tat als Totschlag und nicht als Mord angeklagt ist, liegt der Staatsanwaltschaft zufolge einerseits daran, dass der Mann die Frau wohl nicht in Tötungsabsicht abpasste, sondern nach dem Streit im Supermarkt spontan zustach. Außerdem gebe es ein ganzes „Motivbündel“, das sich im Lauf des Prozesses zeigen werde. Das Mordmerkmal der Grausamkeit in der Tatbegehung komme nicht in Betracht, weil die Tat in kurzer Zeit vorbei war.

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