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#In Österreich soll es künftig sechs Geschlechter geben

„In Österreich soll es künftig sechs Geschlechter geben“

In Österreich sollen künftig bei der behördlichen Meldung sechs Optionen für die Angabe des eigenen Geschlechts zur Verfügung stehen. Das hat die Regierung in Wien vergangene Woche beschlossen. Nach dem Entwurf für eine Novelle des Melde­gesetzes soll man künftig zwischen den Bezeichnungen „männlich“, „weiblich“, „divers“, „inter“, „offen“ und „keine Angabe“ wählen können. Bislang waren nur die beiden ersten Möglichkeiten vorgesehen.

Die von der christdemokratischen ÖVP und den Grünen gebildete Regierung kommt damit einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2018 nach. Es hatte befunden, Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, hätten ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstands­register und in Urkunden. Das gehe aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Achtung des Privat- und Familienlebens) hervor, das auch die menschliche Persönlichkeit in ihrer Identität, Individualität und Integrität schütze. Damit bestehe ein „Recht auf individuelle Geschlechtsidentität“. Erstritten hatte das ein Mann, der sich als inter­geschlechtlich geboren bezeichnet, der demnach also körperliche Geschlechtsmerkmale aufweist, die nicht eindeutig männlich oder weiblich sind.

Der damalige Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gab daraufhin einen Erlass zur Anwendung des Personenstandsgesetzes heraus, der ein ärzt­liches Fachgutachten zur Voraussetzung für entsprechende Eintragungen machte. Das wurde von Interessenvertretungen und im politischen Spektrum vor allem von den Grünen kritisiert. Der betroffene Kläger ging wieder den Rechtsweg und erhielt vom oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht Recht. In seinem Einzelfall wurde daraufhin die gewünschte Eintragung „inter“ vorgenommen.

Ein neuer Erlass des Innenministeriums erfolgte aber erst nach Bildung der Regierung von ÖVP und Grünen. Karl Nehammer (heute Bundeskanzler, ÖVP) verfügte, dass jemand, der nicht weiblich oder männlich ist, nun zwischen „divers“, „inter“, „offen“ und „keinem Eintrag“ im Zentralen Personenstandsregister wählen könne. Dieses Register ist maßgeblich für die meisten Rechtsakte – bis hin dazu, ob jemand als Mann wehrpflichtig ist oder aber als Frau eine frühere Pensionsberechtigung (derzeit ab einem Alter von 60 statt 66 Jahren) hat. Für Personen, bei denen etwas anderes eingetragen ist, gilt nun weder diese Pflicht, noch jenes Privileg. Die Zeitung „Die Presse“ wies freilich darauf hin, dass die Gültigkeit des Erlasses noch nicht ausjudiziert sei. Eigentlich sei ein Erlass nur eine interne Anweisung an Behörden und habe keine Rechtswirkung nach außen, im Unterschied zu einer Verordnung oder einem Gesetz.

Im Alltag präsenter ist aber der sogenannte Meldezettel, der oft auch von Dritten eingesehen werden kann. Ihn muss man bei allen möglichen Gelegenheiten vorlegen, ob bei der Anmeldung an einer Schule, zum Abschluss eines Mietvertrags oder auch beim Arbeitgeber. Dort soll es künftig mithin auch die sechs Optionen geben.

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