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#Internet-Anschluss zu langsam: So bekommst du Geld zurück

Internet-Anschluss zu langsam: So bekommst du Geld zurück

Seit 1. Dezember ist es im Gesetz verankert: Ist dein Internetanschluss zu langsam, bekommst du Geld zurück oder kannst sogar außerordentlich kündigen. Jetzt steht fest, wie du deinem Anbieter nachweisen kannst, dass die Leitung zu langsam ist.

Ein Mann sitzt vor seinem Laptop
Bildquelle: Vodafone

Damit das Gesetz greifen kann, hat die Bundesnetzagentur jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie wird am 13. Dezember wirksam. Dann wird die Behörde auch eine neue Software veröffentlichen, die der Messung deines Anschlusses durch dich als Nutzer dient. Diese Messungen sind ausschlaggebend dafür, ob dein Anschluss per Gesetzesdefinition zu langsam ist oder nicht.

Denn, das ist wichtig zu verstehen, mit einem mit deinem Handy gemachten Speedtest, der scheinbar zu langsam ist, ist die Ermittlung nicht erledigt. Denn WLAN ist bereits das erste Kriterium, das einen Anschluss deutlich langsamer erscheinen lassen kann, als er tatsächlich ist. Daher musst du den Nachweis zwangsläufig über einen Rechner erbringen, der per LAN-Label an deinem Router angeschlossen ist.

Die Regelungen der Allgemeinverfügung sehen außerdem vor, dass du für den „Nachweis einer Minderleistung“ insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchführen musst. Dabei ist ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag zwischen den Messtagen sowie eine Verteilung der Messungen über den Messtag verankert. Dazu gleich mehr.

Der Regulierer will damit den Nachweis erbracht sehen, dass der Anschluss generell langsamer als vertraglich vereinbart ist und nicht nur in bestimmten Situationen. Problematisch könnte das Verfahren aber werden, wenn es um regelmäßig abends überlastete Internetanschlüsse geht, wie Nutzer es immer wieder beispielsweise bei Kabelanschlüssen berichten.

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Feste Definition: Dein Internet-Anschluss ist zu langsam, wenn…

Damit deine Abweichungen vom Vertrag als „minderungsrelevanten Abweichung“ gelten, reicht es aber aus, wenn an zwei von drei Messtagen die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird. Im Behördendeutsch heißt das: „Für die maximale Geschwindigkeit ist eine Minderleistung gegeben, wenn an zwei von drei Messtagen 90 Prozent des Maximums nicht einmal erreicht werden. Bei der normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit liegt eine Abweichung vor, wenn diese nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird.“

Drei Kürzungsgründe im Überblick

Im Klartext heißt das, du darfst in drei verschiedenen Fällen deine Rechnung kürzen, die wir dir an einem Beispiel erklären.

  • Du hast einen 1.000-Mbit/s-Anschluss gebucht, hast aber an zwei der drei Messtage nicht ein einziges Mal mindestens 900 Mbit/s erreicht. 
  • Die „normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit“ kannst du dem Produkt-Informationsblatt entnehmen, dass dir dein Anbieter zu deinem Anschluss geben musste, als du ihn abgeschlossen hast. Im Fall des Red Internet & Phone 1000 Cable von Vodafone sind das beispielsweise 800 Mbit/s im Down- und 35 Mbit/s im Upstream. Erreichst du diese Werte in 90 Prozent der Messungen nicht, liegt der zweite Fall der Abweichungen vor.
  • Im Produkt-Informationsblatt findest du auch die minimale Geschwindigkeit. In unserem Beispiel sind das 600 Mbit/s im Down- und 15 Mbit/s im Upstream. Unterschreitest du mit deinen Messungen an zwei von drei Messtagen jeweils einmal diese Werte, ist der dritte mögliche Fall eingetreten.

Doch wie erwähnt musst du dich auch bei der Messung an einige Dinge halten. Du musst…

  • 30 Messungen an drei verschiedenen Kalendertagen durchführen.
  • Dabei gilt: Je Kalendertag müssen es 10 Messungen sein
  • Die drei Tage müssen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen liegen.
  • Zwischen den Tagen muss ein Abstand von jeweils einem Tag liegen
  • Zwischen der fünften und sechsten Messung eines jeden Tages muss ein Abstand von mindestens drei Stunden liegen.
  • Jeder Messung muss ein Abstand von mindestens fünf Minuten zur nächsten aufweisen

Mindestens vier Stunden Zeit pro Tag erforderlich

Es ist also ein sehr zeitaufwendiges Verfahren, dem Anbieter ein Verschulden nachzuweisen. Und: Aufgrund der Abstände zwischen den Messungen müssen deine Einbrüche in der Performance über einen Zeitraum von mindestens 3 ½ bis 4 Stunden pro Tag sein. Diese Zeit benötigst du an den Messtagen auch jeweils für die Beweisführung.

Die Regelungen für die Messungen zum Nachweis einer Minderleistung sind in der App hinterlegt. Du musst „lediglich die Messungen nach den Anweisungen der App durchführen“, wie es seitens des Regulierers heißt. Mit dem Ergebnis kannst du dann einen Minderungsanspruch oder ein außerordentliches Kündigungsrecht nach den neuen gesetzlichen Regelungen gegenüber deinem Anbieter nachweisen. Übrigens: Für Internet per Handynetz gilt dieses Verfahren nicht.

Bildquellen

  • 5G Speedtest auf dem Samsung Galaxy S10 5G: Tobias Dirking
  • Surfen im Internet: Vodafone

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