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# EU-Datenschützer warnt vor Worst-Case-Szenario für US-amerikanische KI-Unternehmen

Der europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski prophezeit US-Unternehmen aus dem Bereich KI gegen die derzeit wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ermittelt wird, eine schwierige Zukunft.

In einem kürzlichen Interview sagte Wiewiórowski der MIT Technology Review, die rasante Entwicklung im Bereich KI bedeute, dass die Datenschutzbehörden sich auf einen weiteren Skandal gefasst machen sollten. Er verwies dabei auf die Situation um Cambridge Analytica.

Die Woche zuvor war sehr turbulent für das führende KI-Unternehmen OpenAI, das die äußerst beliebte Produkt- und Dienstleistungsreihe GPT entwickelt hat. Das Unternehmen hat für seine GPT-Dienste in Italien ein Verbot bekommen, bis weitere Informationen über die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung durch das Unternehmen vorliegen.

Nach Angaben der Datenaufsichtsbehörde der Europäischen Union befindet sich OpenAI derzeit rechtlich gesehen in einer Grauzone zwischen Europa und den USA. Da die Regulierungsbehörden in der EU hart durchgreifen wollen, könnten die US-Gesetzgeber dem Beispiel der europäischen Regulierung folgen. Wiewiórowski sagte im Interview mit der MIT Technology Review:

„Der europäische Ansatz betrachtet den Verwendungszweck der Daten. Wenn man also den Verwendungszweck der Daten ändert und vor allem, wenn man das entgegen den Informationen tut, die man den Leuten zur Verfügung stellt, verstößt man gegen das Gesetz.“

Unter dieser Prämisse könnte OpenAI beispielsweise Modelle wie GPT-3.5 und GPT-4 nicht einsetzen und betreiben. Grund dafür ist die Art, wie sie konzipiert und trainiert sind. Die Datenschutzgrundverordnung schreibt vor, dass die Bürger in der EU die Möglichkeit haben müssen, sich gegen eine Datenerfassung zu entscheiden und, falls ein System fehlerhafte Daten ausgibt, diese Fehler korrigieren zu können.

Einige Experten sind jedoch der Meinung, dass es für Entwickler nahezu unmöglich sein wird, GPT und ähnliche große Sprachmodelle (LLMs) mit der DSGVO konform zu halten. Ein Grund dafür ist, dass die Daten, mit denen sie trainiert werden, oft zusammengeführt werden, so dass einzelne Datenpunkte nicht mehr voneinander zu trennen sind.

Nach Wiewiórowskis Einschätzung in dem Technology Review-Artikel ist das so etwas wie ein Worst-Case-Szenario für Unternehmen wie OpenAI, die mutmaßlich ohne einen öffentlichen Plan zur Behandlung von Datenschutzfragen, wie sie in der DSGVO geregelt sind, überstürzt in Betrieb genommen wurden.

Unter Berufung auf einen „großen Akteur“ auf dem Technologiemarkt witzelte der Datenschützer, „die Definition der Hölle ist eine europäische Gesetzgebung mit amerikanischer Durchsetzung“.

OpenAI wird in Europa von verschiedenen Behörden untersucht. Die Fristen für diese Untersuchungen enden auch bald. Am 30. April endet die Frist in Italien und am 11. Juni in Deutschland. Bisher ist noch unklar, wie das Unternehmen mit diesen Bedenken im Hinblick auf den Datenschutz umgehen wird.

Leute, die Produkte und Dienstleistungen nutzen, die auf der API von GPT basieren, sowie andere LLMs, sind nun verunsichert, wie lange diese Modelle noch legal verwendet werden können.

Ein vollständiges Verbot könnte verheerende Folgen für europäische Nutzer haben, insbesondere auf dem Fintech-Markt, wo Kryptowährungsbörsen, Analysten und Händler diese neue Technologie angenommen haben.

In den USA, wo viele der wichtigsten Kryptowährungs- und Blockchain-Unternehmen ihren Hauptsitz haben, könnte ein ähnliches Verbot ein massiver Schlag für den Finanzsektor sein.

Am 25. April erklärten die Analysten des Finanzdienstleisters JPMorgan Chase, dass mindestens die Hälfte der Gewinne des S&P 500-Index in diesem Jahr auf ChatGPT zurückzuführen sei.

Wenn die USA dem europäischen Beispiel folgen und ähnliche Datenschutzbestimmungen wie in der Datenschutzgrundverordnung einführen, könnte das massive Störungen für traditionelle sowie Kryptowährungsmärkte nach sich ziehen.

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