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#IS-Rückkehrerin muss vier Jahre in Haft

IS-Rückkehrerin muss vier Jahre in Haft

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am Donnerstag die 31 Jahre IS-Rückkehrerin Fadia S. zu vier Jahren Haft verurteilt. Nach Feststellung des Gerichts gliederte sich die aus Essen stammende Frau vor rund sechs Jahren in Syrien der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) ein und machte sich zudem durch Aneignung einer Wohnung und wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig.

S. war ihrem kurz zuvor ausgereisten Ehemann mit ihren vier kleinen Kindern im August 2015 ins damalige Herrschaftsgebiet des IS gefolgt. Laut Urteilsbegründung hatte der als verschollen geltende Ehemann vor seiner Ausreise nach Syrien eine führende Funktion im Dschihadistennetz um den selbsternannten Prediger Abu Walaa aus Hildesheim, der als Statthalter des IS in Deutschland galt und unzählige dschihadwillige junge Männer ins IS-Gebiet schleuste. Auch der spätere Berliner Weihnachtsmarktattentäter Anis Amri verkehrte zeitweilig in der Moschee Abu Walaas.

Nach der Ankunft in Syrien bezog S. mit ihrer Familie eine Wohnung, deren Bewohner zuvor vor dem IS geflohen oder von diesem vertrieben worden waren, was das OLG als Kriegsverbrechen gegen das Eigentum wertete. Zudem unterstützte S. nach Überzeugung des Gerichts ihren Mann bei diversen Funktionen im IS-Gefüge. Demnach war er unter anderem in der Waffenverwaltung, als Anlaufstation für Einreisende und Wechselwillige sowie als Kämpfer aktiv.

Ihre Kinder schickte die Deutsch-Libanesin in IS-nahe Bildungseinrichtungen, wo sie im Sinne der Ideologie der Terrororganisation erzogen wurden „und den Gefahren des Bürgerkriegs insbesondere durch Luftangriffe ausgesetzt waren“, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Als der IS immer stärkere Gebietsverluste erlitt, begann S. ihre Ausreise aus Syrien zu planen. Anfang 2018 gelang ihr dann mit ihren mittlerweile fünf Kindern die Flucht in die Türkei, von wo sie im Februar 2018 nach Deutschland zurückkehrte. Ende Juli 2020 wurde sie in Essen festgenommen. Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft beantragt, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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