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#Ist das der Weg aus der Pandemie?

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Ist das der Weg aus der Pandemie?

In Österreich hat das Parlament am Donnerstag mit großer Mehrheit beschlossen, eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene einzuführen. 137 der 170 Abgeordneten stimmten dafür, 33 sprachen sich dagegen aus, 13 Abgeordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil. Die Unterstützung für das Vorhaben kam von den Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne sowie von der sozialdemokratischen SPÖ und den liberalen Neos. Geschlossen dagegen stimmte die rechte FPÖ.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sagte, die Impfpflicht ziele nicht auf die gegenwärtige Omikron-Welle der Pandemie, aber sie solle „in den nächsten Wellen nützen gegen zukünftige Virusvarianten“. Sie sei ein „vorausschauender Schritt“. FPÖ-Chef Herbert Kickl sprach hingegen von einem „Attentat auf die Menschenwürde und die Freiheit“.

Haftstrafen werden ausgeschlossen

Die Impfpflicht soll – nach der erwarteten Zustimmung im Bundesrat – Anfang Februar in Kraft treten. Sie gilt dann für alle Personen über 18 Jahren, die im Land leben. Ausgenommen sind Schwangere, Genesene (für 180 Tage) und Personen, die aus eng definierten gesundheitlichen Gründen keine Impfung empfangen können.

Die Impfung soll nicht mit Zwang durchgesetzt werden, doch können Verstöße mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. Die einfache Buße beträgt 600 Euro, bei einem „ordentlichen Verfahren“ im Fall eines Einspruch kann sie je nach Vermögensverhältnissen bis zu 3600 Euro betragen. Allerdings sollen Bußen frühestens von Mitte März an verhängt werden, wenn die Polizei im Rahmen ihrer üblichen Aufgaben (beispielsweise Führerscheinkontrollen) einen Verstoß gegen die Impfpflicht feststellt. Auch dann kann man sich noch durch eine binnen zwei Wochen nachgeholte Impfung von der Strafe („tätige Reue“) befreien. Haftstrafen als Ersatz werden ausgeschlossen.

Vorgesehen ist eine laufende Evaluierung je nach Verlauf der Pandemie. Daher soll erst in einer möglichen, noch nicht datierten „dritten Phase“ das seit 2020 existierende elektronische Impfregister genutzt werden. Dann kann zu halbjährlichen Stichtagen erhoben werden, wer der Impfpflicht noch nicht nachgekommen ist.

Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer


Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer
:


Bild: dpa

In den Fällen würden Erinnerungsschreiben verschickt und bei Nichtbefolgung durch die Bezirksbehörden Geldbußen (wieder 600 beziehungsweise bis zu 3600 Euro) verhängt. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Mückstein hatten zuletzt aber die Hoffnung geäußert, dass es nicht notwendig sein werde, diese dritte Phase eintreten zu lassen. Nehammer nahm an der Nationalratsdebatte nicht teil. Insgesamt ist die Impfpflicht bis 2024 befristet.

Gesundheitsbedingte Ausnahmen sollen von Amtsärzten bescheinigt und im Impfregister eingetragen werden. Schwangere und Jugendliche sind ausgenommen, weil die gängigen Impfungen an sie bislang nur „Off Label“ verabreicht werden, also ohne offizielle Zulassung in der EU. Gleichwohl sei auch für sie die Impfung medizinisch zu empfehlen und wünschenswert, sagte Mückstein, ein früher praktizierender Arzt. Der Minister hat einigen Spielraum, was beispielsweise Stichtage sowie die notwendigen Intervalle und zulässigen Präparate von Impfungen betrifft.

Flankiert werden soll die Impfpflicht durch finanzielle Anreize. Darauf hatte sich die Koalition vor der Abstimmung mit der sozialdemokratischen SPÖ verständigt, die das schon seit geraumer Zeit gefordert hatte. In einer vom ORF veranstalteten Impflotterie sollen Verbrauchsgutscheine über jeweils 500 Euro zu gewinnen sein. Ein Los können alle erhalten, die eine Impfung (auch schon früher) empfangen haben.

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In Österreich hat das Parlament am Donnerstag mit großer Mehrheit beschlossen, eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene einzuführen. 137 der 170 Abgeordneten stimmten dafür, 33 sprachen sich dagegen aus, 13 Abgeordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil. Die Unterstützung für das Vorhaben kam von den Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne sowie von der sozialdemokratischen SPÖ und den liberalen Neos. Geschlossen dagegen stimmte die rechte FPÖ.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sagte, die Impfpflicht ziele nicht auf die gegenwärtige Omikron-Welle der Pandemie, aber sie solle „in den nächsten Wellen nützen gegen zukünftige Virusvarianten“. Sie sei ein „vorausschauender Schritt“. FPÖ-Chef Herbert Kickl sprach hingegen von einem „Attentat auf die Menschenwürde und die Freiheit“.

Haftstrafen werden ausgeschlossen

Die Impfpflicht soll – nach der erwarteten Zustimmung im Bundesrat – Anfang Februar in Kraft treten. Sie gilt dann für alle Personen über 18 Jahren, die im Land leben. Ausgenommen sind Schwangere, Genesene (für 180 Tage) und Personen, die aus eng definierten gesundheitlichen Gründen keine Impfung empfangen können.

Die Impfung soll nicht mit Zwang durchgesetzt werden, doch können Verstöße mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. Die einfache Buße beträgt 600 Euro, bei einem „ordentlichen Verfahren“ im Fall eines Einspruch kann sie je nach Vermögensverhältnissen bis zu 3600 Euro betragen. Allerdings sollen Bußen frühestens von Mitte März an verhängt werden, wenn die Polizei im Rahmen ihrer üblichen Aufgaben (beispielsweise Führerscheinkontrollen) einen Verstoß gegen die Impfpflicht feststellt. Auch dann kann man sich noch durch eine binnen zwei Wochen nachgeholte Impfung von der Strafe („tätige Reue“) befreien. Haftstrafen als Ersatz werden ausgeschlossen.

Vorgesehen ist eine laufende Evaluierung je nach Verlauf der Pandemie. Daher soll erst in einer möglichen, noch nicht datierten „dritten Phase“ das seit 2020 existierende elektronische Impfregister genutzt werden. Dann kann zu halbjährlichen Stichtagen erhoben werden, wer der Impfpflicht noch nicht nachgekommen ist.

Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer


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Bild: dpa

In den Fällen würden Erinnerungsschreiben verschickt und bei Nichtbefolgung durch die Bezirksbehörden Geldbußen (wieder 600 beziehungsweise bis zu 3600 Euro) verhängt. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Mückstein hatten zuletzt aber die Hoffnung geäußert, dass es nicht notwendig sein werde, diese dritte Phase eintreten zu lassen. Nehammer nahm an der Nationalratsdebatte nicht teil. Insgesamt ist die Impfpflicht bis 2024 befristet.

Gesundheitsbedingte Ausnahmen sollen von Amtsärzten bescheinigt und im Impfregister eingetragen werden. Schwangere und Jugendliche sind ausgenommen, weil die gängigen Impfungen an sie bislang nur „Off Label“ verabreicht werden, also ohne offizielle Zulassung in der EU. Gleichwohl sei auch für sie die Impfung medizinisch zu empfehlen und wünschenswert, sagte Mückstein, ein früher praktizierender Arzt. Der Minister hat einigen Spielraum, was beispielsweise Stichtage sowie die notwendigen Intervalle und zulässigen Präparate von Impfungen betrifft.

Flankiert werden soll die Impfpflicht durch finanzielle Anreize. Darauf hatte sich die Koalition vor der Abstimmung mit der sozialdemokratischen SPÖ verständigt, die das schon seit geraumer Zeit gefordert hatte. In einer vom ORF veranstalteten Impflotterie sollen Verbrauchsgutscheine über jeweils 500 Euro zu gewinnen sein. Ein Los können alle erhalten, die eine Impfung (auch schon früher) empfangen haben.

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