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#Japans Regierung trifft keine Schuld an Fukushima

„Japans Regierung trifft keine Schuld an Fukushima“

Elf Jahre nach der Kernschmelze im Atomkraftwerk Fukushima Daiichi im Nordwesten Japans hat das höchste Gericht des Landes am Freitag entschieden, dass die Regierung Evakuierte nicht entschädigen muss. Das Gericht verneinte die Verantwortung der Regierung und ihrer Regulierungsbehörden für die Krise. Damit verbleibt es dem Betreiber des Kraftwerks, den Tokioter Elektrizitätswerken (Tepco), die Evakuierten und in sonstiger Weise schwer betroffenen Bürger zu entschädigen.

Patrick Welter

Korrespondent für Wirtschaft und Politik in Japan mit Sitz in Tokio.

Den rund 3700 Klägern steht nach einer früheren Entscheidung des Gerichts eine Entschädigungszahlung von insgesamt etwa 1,4 Milliarden Yen (10 Millionen Euro) oder im rechnerischen Durchschnitt rund 2700 Euro je Person zu. Die Kläger hatten eine Entschädigung wegen des Verlusts ihrer Lebensgrundlage und der Gemeinschaft in den evakuierten Orten verlangt. Wichtig an dem Urteil ist weniger die Summe der Entschädigung, die zwischen den Betroffenen stark variiert und die zumindest teilweise zu schon bisher gezahlten Entschädigungen hinzukommt. Insgesamt hat Tepco nach eigenen Angaben bislang 10,4 Billionen Yen (75 Milliarden Euro) Entschädigung an Menschen und Unternehmen ausgezahlt. Finanziert wurden diese Zahlungen durch höhere Elektrizitätspreise und durch Darlehen der Regierung.

Entscheidend ist vielmehr, dass das Gericht die Verantwortung für die Entschädigungszahlung allein auf Tepcos Schultern sieht. Das Urteil bezieht sich auf vier Klagen von rund 3700 Japanern, die wegen der Strahlenbelastung nach dem Atomunfall ihre Heimat verlassen mussten oder in anderer Weise stark geschädigt waren. Der Beschluss dürfte Präzedenzwirkung für insgesamt 30 seit 2013 anhängige Klagen von rund 12.000 Japanern haben. Niedere Gerichte hatten in diesen Verfahren bisher unterschiedlich geurteilt und in rund der Hälfte der Fälle die Verantwortung der Regierung für die Entschädigungszahlung verneint.

Nach einem Erdbeben der Stärke 9,0 und einer gewaltigen Tsunami-Flutwelle waren am 11. März 2011 in dem Kraftwerk Fukushima Daiichi an der Pazifikküste nördlich von Tokio die Notstromaggregate ausgefallen, sodass es in der Folge zur dreifachen Kernschmelze kam. Wegen der freigesetzten Strahlenbelastung mussten zeitweise mehr als 160.000 Menschen ihre Heimat verlassen.

In dem jetzigen Verfahren ging es vor allem darum, ob die Regierung durch eine schärfere Regulierung von Tepco den Unfall hätte vermeiden können. Die zuständige Regierungsbehörde hatte für die Region mit einer Wahrscheinlichkeit von 20 Prozent ein Erdbeben der Stärke 8 binnen 30 Jahren prognostiziert. Ein Ableger von Tepco hatte daraufhin im Jahr 2008 geschätzt, dass das Kraftwerk von einem Tsunami von bis zu 15,7 Meter Höhe getroffen werden könne.

Die Kläger argumentierten vor Gericht, dass die Regierung den Kraftwerksbetreiber auf Basis dieser Einschätzungen zu verstärkten Schutzmaßnahmen hätte anweisen müssen. Das Gericht aber befand, dass selbst dann der Unfall nicht hätte vermieden werden können, weil das Erdbeben weit stärker ausgefallen war als pro­gnostiziert.

In einem strafrechtlichen Verfahren hatte im Jahr 2019 ein Bezirksgericht in Tokio entschieden, dass drei frühere Spitzenmanager von Tepco nicht schuldig an dem Atomunfall seien. Sie hätten den massiven Tsunami nicht vorhersehen können, meinte das Gericht. Der Fall ist vor einem Berufungsgericht anhänglich, und ein Urteil wird für Januar erwartet.

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