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#Jost Vacano ist am Ziel

Jost Vacano ist am Ziel

Der Kameramann Jost Vacano hat nach langen Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen eine wegweisende Einigung für die Beteiligung Kreativer an den Gewinnen, die mit ihren Werken erzielt werden, erzielt. Die Bavaria Film und die Euro Video Medien gaben bekannt, dass Vacano für seine Mitwirkung an dem Kinoklassiker „Das Boot“ von den beiden Unternehmen insgesamt 462.000 Euro zuzüglich Zinsen und Umsatzsteuer erhält. 270.000 Euro zahlt die Produktionsfirma Bavaria, der Verwerter Euro Video 192.000 Euro.

Die Einigung hat eine lange Vorgeschichte. Der legendäre Film „Das Boot“ des Regisseurs Wolfgang Petersen aus dem Jahr 1981 erhielt etliche Auszeichnungen. Er spielte viele Millionen Euro ein und lief wiederholt im Fernsehen. Unter Berufung auf den seit 2002 gültigen sogenannten Fairnessparagraphen versuchte Jost Vacano seit 2008 juristisch durchzusetzen, mit einer höheren als der ihm ausgezahlten Summe von 100.000 Euro entlohnt zu werden. Der Betrag stelle keine angemessene Beteiligung am Erfolg von „Das Boot“ dar.

An der Auseinandersetzung mit der Bavaria und der Euro Video war auch der WDR beteiligt. Vor dem Oberlandesgericht München erstritt Vacano 2017 einen Nachschlag von 588 000 Euro plus Zinsen. Der Bundesgerichtshof stellte 2020 in der Revision Fehler in der Berechnung fest und verwies den Fall ans OLG zurück. Mit dem WDR und den anderen ARD-Anstalten einigte sich Vacano 2021 Jahr auf einen Vergleich, der ihm eine Abfindung von 160.000 Euro plus Umsatzsteuer bescherte. Nun haben sich die verbleibenden Streitparteien außergerichtlich geeinigt. Am Ende des Prozesses anerkennen Bavaria und Eurovideo die „einmaligen Leistungen“ Vacanos bei der Produktion. Der Kameramann ist mittlerweile 87 Jahre alt. Den Kampf um angemessene Beteiligung und das Urheberrecht, der ihn 14 Jahre und viel Geld für die Anwälte kostete, versteht er, wie er verschiedentlich sagte, als Lebensaufgabe, stellvertretend übernommen für alle Kreativen.

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