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#Diese Corona-Regeln plant der Bund

Diese Corona-Regeln plant der Bund

Das Infektionsschutzgesetz des Bundes könnte womöglich noch kommende Woche geändert werden. Dann würden auch die sogenannte Corona-Notbremse und andere Maßnahmen gegen die Pandemie vereinheitlicht und an eine konkrete Inzidenz gebunden werden. Es wäre vorbei damit, dass jedes Bundesland die Regeln nach eigenem Gutdünken auslegt und anwendet – oder eben nicht. Es geht vor allem um diese Frage: Was passiert, wenn in Landkreisen die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner steigt? Nach derzeitigem Stand wäre etwas mehr als die Hälfte aller Landkreise von den für diesen Fall festgelegten Maßnahmen betroffen.

Diese Regeln schlägt die Bundesregierung vor:

Private Kontakte

Dass Treffen in der Öffentlichkeit und auch zuhause eingeschränkt bleiben, scheint klar. Wissenschaftlichen Studien zufolge gehören strenge Kontaktbeschränkungen zu den wirksamsten Corona-Maßnahmen und reduzieren die Verbreitung des Virus geschätzt um bis zu ein Viertel. Künftig könnte überall eine schon bekannte Regel gelten: Ein Haushalt darf sich maximal mit einer weiteren Person treffen, und insgesamt dürfen es nicht mehr als fünf Personen sein. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Ausgangsbeschränkungen

In einigen Landkreisen gibt es bereits Einschränkungen, wenn man nachts das Haus verlassen will – doch sie sind sehr unterschiedlich. Im Gespräch ist nun eine einheitliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr. Ausnahmen könnte es etwa für medizinische Notfälle und den Weg zur Arbeit geben, wohl aber eher nicht für Spaziergänge oder Joggen in der Dunkelheit. Forscher der Universität Oxford gehen davon aus, dass nächtliche Ausgangsbeschränkungen die Verbreitung des Virus um rund 13 Prozent reduzieren können. Berliner Wissenschaftler warnen allerdings, dass sich die Menschen schon bald einfach zu anderen Zeiten treffen werden. Daher könne dieses Werkzeug „relativ schnell stumpf werden“.

Schulen und Büros

Im Gespräch ist, dass Schulen nur dann regulär öffnen dürfen, wenn alle Schülerinnen und Schüler mindestens zweimal pro Woche getestet werden. Ab einer 200er-Inzidenz sollen die Schulen zumachen – Ausnahmen könnten die Länder für Notbetreuung und Abschlussklassen machen.

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Auch für die Büros wäre eine Testpflicht denkbar, sie ist jedoch in der Bundesregierung stark umstritten: Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) ist dafür, Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bremst. Im ersten Entwurf ist keine Testpflicht für Unternehmen vorgesehen.

Auf die Schnell- und Selbsttests kann man sich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht hundertprozentig verlassen. „Selbsttests sind keine Wunderwaffe“, sagte der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, bereits im Februar. Ein negatives Ergebnis ist nämlich eine reine Momentaufnahme und schließt eine Infektion nicht grundsätzlich aus. Selbst bei korrekter Anwendung der Tests sei es „lediglich weniger wahrscheinlich“ zu diesem Zeitpunkt für andere ansteckend zu sein, so das RKI.

Vor allem bei Infizierten, die keine Symptome wie etwa Fieber oder Husten zeigen, besteht durchaus die Gefahr, dass sie falsche Ergebnisse erhalten. Ein Team des internationalen Cochrane-Netzwerks fand heraus, dass bei zwei untersuchten Schnelltest-Produkten im Schnitt 72 Prozent der Patienten mit Symptomen korrekt erkannt wurden, jedoch nur 58 Prozent derjenigen, die keine Symptome zeigten. Was jedoch niemand genau weiß: Ob diejenigen mit falsch-negativem Ergebnis überhaupt für andere ansteckend gewesen wären oder nicht.

Geschäfte

Es ist abzusehen, dass Modellprojekte mit Ladenöffnungen für Getestete in Landkreisen mit hohen Infektionszahlen gestoppt werden müssen. Nach ersten Überlegungen sollen ab der Inzidenz von 100 wieder nur noch Supermärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien und Tankstellen öffnen dürfen – aber auch Buchhändler, Blumenläden und Gartenmärkte.

Freizeit und Sport

Auch hier müssen sich wohl einige Landkreise von Öffnungsplänen etwa für Theater verabschieden. Der Entwurf des Bundes sieht vor, dass nicht nur Konzerthäuser, Bühnen und Kinos geschlossen bleiben, sondern auch Museen, Schwimmbäder, Zoos und botanische Gärten. Seilbahnen und Ausflugsschiffe könnten stillstehen und auch Stadt- und Naturführungen untersagt sein. Sport könnte nach den ersten Überlegungen bundesweit nur noch alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt sein, auch wieder für Kinder und Jugendliche. Ausnahme: Wettkampf und Training von Leistungssportlern.

Tourismus und Gastronomie

Hier gab es bis zuletzt die wenigsten Öffnungen – und es sind wohl auch keine in Sicht. Restaurants, Kneipen, Hotels und Ferienwohnungen müssen wahrscheinlich geschlossen bleiben.

Lockdown-Länge

Die im Gesetz geregelten Maßnahmen sollen so lange gelten, bis ein Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter die 100er-Inzidenz rutscht. Zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten ist also alles drin. Fachleute wie der wissenschaftliche Leiter des Intensivbetten-Registers Divi, Christian Karagiannidis, hatten zuletzt für einen harten Lockdown von zwei Wochen plädiert. Die Virologin Melanie Brinkmann vom Braunschweiger Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung sagte: „Je stärker alle auf die Bremse treten, desto kürzer währt der Lockdown.“ Innerhalb von vier Wochen bekomme man die Fallzahlen massiv runter, wenn die Menschen kaum Kontakte hätten. Die Frankfurter Virologin Sandra Ciesek hält das für zu kurz. Im NDR-Podcast verwies sie jüngst auf RKI-Simulationen und sagte, „dass vier Wochen nicht reichen, um dieses Infektionsgeschehen groß zu verändern“. Vorsichtige Lockerungen seien erst im Mai und Juni möglich mit einer langsamen Steigerung bis in den Spätsommer.

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