#Justiz: Winterkorn-Komplex bleibt in VW-Dieselprozess abgetrennt
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„Justiz: Winterkorn-Komplex bleibt in VW-Dieselprozess abgetrennt“
Seit Beginn des Braunschweiger Prozesses zum VW-Dieselbetrug stand auch immer die Frage im Fokus, ob Ex-Konzernchef Winterkorn auf der Anklagebank sitzen muss. Bis heute lautet die Antwort: vorerst nein.
Gegen die vier weiteren in diesem Verfahren angeklagten früheren Führungskräfte wird mittlerweile seit einem Jahr in der Braunschweiger Stadthalle verhandelt. Ihnen wird unter anderem gewerbs- und bandenmäßiger Betrug mit Täuschungsprogrammen in der Abgassteuerung von Millionen Dieselautos vorgeworfen. Der Komplex gegen den mittlerweile 75-jährigen Winterkorn war zum Auftakt aufgrund eines medizinischen Gutachtens abgetrennt worden.
Gericht in der Kritik
Die Abwesenheit des früheren Vorstandsvorsitzenden hatte die ersten Prozesstage im September 2021 klar dominiert. Sowohl die Verteidiger der übrigen Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft kritisierten das Vorgehen des Gerichts scharf. „Die Botschaft, hier zu sitzen ohne Herrn Winterkorn, ist eine Katastrophe“, schimpfte damals ein Anwalt. „Sich der Verantwortung für das eigene Handeln zu stellen, sieht anders aus“, kommentierte ein Kollege.
Als der Dieselskandal im Herbst 2015 aufflog, trat Winterkorn zwar zurück. Er beteuerte aber, vor dem Bekanntwerden der Manipulationen nichts von illegalem Tun gewusst zu haben. In einer Abschiedsbotschaft kündigte er an, es komme „alles auf den Tisch – so schnell, gründlich und transparent wie möglich“. Im Untersuchungsausschuss des Bundestags fragte er später: „Wie konnte so etwas passieren?“ Der als einer der größten Industrieskandale der deutschen Geschichte geltende Betrug hat VW längst mehr als 30 Milliarden Euro gekostet.
Prozess zieht sich
Im Braunschweiger Prozess ist aber auch nach mehr als 40 Verhandlungstagen keine Durchbruch erkennbar. Coronabedingte Ausfälle und unzählige Anträge sorgten immer wieder für Unterbrechungen. Schwierig ist zudem, dass ein Großteil der als maßgeblich geltenden Zeugen zuletzt von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten. Aussagen gab es lange nur aus zweiter Hand, weil nur einzelne Strafverfolger aus wichtigen eigenen Zeugenvernehmungen berichten. An diesem Donnerstag soll ein Entwicklungsingenieur vernommen werden.
(dpa)
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