#Kann der Geldregen Klagen verhindern?
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„Kann der Geldregen Klagen verhindern?“
Es war fast so wie am 13. März, als Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sich am Donnerstag vor die blaue Wand der Bundespressekonferenz setzten, nur mit dem Unterschied, dass es damals keinen Corona-Sicherheitsabstand gab. Im März stellten sie das erste Hilfsprogramm für die Wirtschaft vor, das Scholz die „Bazooka“ taufte. Ähnlich martialisch wollte sich der Finanzminister am Donnerstag zwar nicht äußern. Aber er ließ keinen Zweifel: Es gibt noch Munition.
Eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ soll den von den anstehenden Schließungen betroffenen Unternehmen über den November helfen. Zum ersten Mal sollen Unternehmen nicht nur Zuschüsse zu den Fixkosten erhalten, sondern eine Entschädigung für den entgangenen Umsatz. Konkret: 75 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019 für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern, für die größeren etwas weniger, wie es heißt.
Bis zu 10 Milliarden Euro hat Scholz dafür veranschlagt. Finanziert werden sollen sie aus dem 25-Milliarden-Euro schweren Budget für die Überbrückungshilfen, von denen bislang nur ein kleiner Teil abgeflossen ist. Altmaier sprach von einem „Gebot der gesamtstaatlichen Solidarität“, den betroffenen Gastronomen, Bars, Theatern, Fitnessstudios und anderen Einrichtungen aus dem Freizeitbereich zu helfen. Man wolle „nicht kleckern, sondern klotzen“. Scholz fügte hinzu: „Die Begrenzung hilft uns, das zu stemmen.“
Hilfen könnten Gerichte überzeugen
Bei vielen betroffenen Unternehmen scheint das nicht zu verfangen. In der Kanzlei des Berliner Rechtsanwaltes Niko Härting standen die Telefone am Donnerstag jedenfalls nicht still: Gastwirte, Tattoo- und Fitnessstudios, Bowlingbahnbetreiber wollten wissen, wie sie gegen die erwarteten Schließungen vorgehen können. Sie seien bestürzt darüber, dass sie zwar umfangreiche Hygienekonzepte umgesetzt hätten, diese jedoch nun nicht mehr weiterhälfen.
Der Anwalt ist in den vergangenen Wochen schon für etliche Kneipenwirte erfolgreich gegen die Sperrstunde vorgegangen, noch am Donnerstag hat ein Berliner Gericht sechs weiteren Klagen stattgegeben. Auch in Niedersachsen ist die Regelung am Donnerstag gekippt worden – inklusive des Ausschankverbots für Alkohol. Anwälte seiner Kanzlei sitzen deshalb auch schon an der Begründung für die nächste Klagewelle, aber was den angekündigten Lockdown angeht, ist das eigentlich noch verfrüht. „Wir haben bisher ja nur einen Ankündigungskatalog, den die Landesregierungen erst noch umsetzen müssen“, stellt der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers klar. Erst dann können Betroffene dagegen vorgehen.
Die betroffenen Inhaber mag die Großzügigkeit des Bundes nicht überzeugen, rechtlich könnte sie aber schon einen Unterschied machen, auch wenn Betroffene kritisieren, dies sei nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. „Bei der Verhältnismäßigkeit wird eine Rolle spielen, dass der Bund versprochen hat, einen Großteil der Umsatzeinbußen zu ersetzen“, sagt der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart. Er rechnet deshalb in der nächsten Woche eher mit einzelnen Korrekturen durch die Gerichte. „Die werden nicht das ganze Maßnahmenpaket kippen.“
Offenkundig haben sich Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten diesmal wesentlich mehr Mühe gegeben, die Maßnahmen gerichtsfest zu gestalten. In ihrer Regierungserklärung betonte die Kanzlerin die Notwendigkeit der Regelungen, die sie für verfassungsgemäß hält. „Die Begründung ist jetzt stichhaltiger“, findet auch Degenhart, „aber nicht in allen Aspekten überzeugend.“ Ihm fehlten klare Aussagen darüber, inwieweit die betroffenen Branchen das Infektionsgeschehen beeinflusst hätten. Diese Erkenntnisse, betonte Merkel, gebe es jedoch nicht.
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