#Kann der Prozess die Fragen klären?

Kann der Prozess die Fragen klären?

Vor dem Landgericht Frankfurt beginnt an diesem Mittwochmorgen der Prozess gegen einen 53 Jahre alten Mann aus Berlin, dem vorgeworfen wird, dutzende mit „NSU 2.0“ unterschriebene Drohschreiben gegen Personen des öffentlichen Lebens versandt zu haben. Die Anklage wirft ihm eine Vielzahl von Straftaten vor, unter anderem Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung, Bedrohung, Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Julian Staib

Politischer Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.

Der Fall hatte über Jahre für Aufsehen gesorgt. Bereits im August 2018 hatte die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz, die im Münchner NSU-Prozess Angehörige eines Mordopfers vertrat, ein erstes Drohschreiben erhalten, das ihre öffentlich nicht zugängliche Adresse sowie Drohungen gegen ihre Familie enthielt, unter anderem gegen ihre namentlich genannte damals zweijährige Tochter. Viele weitere Drohschreiben an die Anwältin sowie an viele weitere Empfänger folgten. Mehr als 100 Drohschreiben gingen insgesamt ein.

Über Jahre standen die hessischen Sicherheitsbehörden selbst im Verdacht, mindestens Ausgangspunkt der Drohungen zu sein, schließlich war nachdem die Abfrage von persönlichen Daten Basay-Yildiz‘ in einem Frankfurter Polizeirevier bekannt geworden war, eine rechtsextreme Chatgruppe bestehend aus Polizisten just jenes Reviers aufgeflogen. Die Teilnehmer hatten sich rechtsextremistische Äußerungen und Bilder zugeschickt. Vom Account einer der Teilnehmerinnen soll kurz vor dem Absenden des ersten Drohfaxes eine umfangreiche Abfrage der Daten der Anwältin erfolgt sein. Wer sie aber tätigte, ist bis heute unklar. Die Polizisten sind suspendiert. Eine Verbindung zu dem Angeklagten aber gibt es bisher offenbar nicht. Weiterhin ist zudem fraglich, wie der Angeklagte an eine von den Sicherheitsbehörden gesperrte neue Wohnadresse von Basay-Yildiz kam, die er ebenfalls in einem Drohschreiben verwendet haben soll und die im Darknet mit der Aufforderung veröffentlicht wurde, die Anwältin zu töten.

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Über Jahre standen deswegen Hessens Sicherheitsbehörden in der Kritik. Selbst ihr Chef, Innenminister Peter Beuth (CDU), schloss irgendwann ein rechtsextremes Netzwerk in der Polizei nicht mehr aus, nachdem immer weitere Fälle bekannt wurden, bei denen Drohschreiben mit dem Kürzel „NSU 2.0“ Daten enthielten, die kurz zuvor von hessischen Polizeibeamten abgerufen worden waren.

Wie ein Befreiungsschlag wirkte da die Nachricht von der Festnahme des arbeitslosen IT-Technikers aus Berlin, der nicht im Polizeidienst stand. Die erfolgte im Mai 2021 in Berlin. Dem Angeklagten waren die Ermittler auf die Spur gekommen, indem sie seine Sprache bei Kommentaren auf einer rechtspopulistischen Webseite sowie in einem Schachforum mit der in den Drohschreiben verwendeten Sprache verglichen. Die Daten der betroffenen Personen soll sich der Angeklagte aus Sicht der Ermittler erschlichen haben, in dem er sich telefonisch als Behördenmitarbeiter ausgab. Unterstützer aus der Polizei soll dabei er nicht gehabt haben.

Doch daran gibt es Zweifel. Kurz vor Prozessbeginn gaben unter anderem Basay-Yildiz, weiterhin die Kabarettistin ldil Baydar sowie die beiden Linkenpolitikerinnen Martina Renner und Janine Wissler, die alle Drohschreiben erhalten hatten, eine Erklärung ab, in der es heißt, es sei „ein Skandal, dass die Ermittlungen gegen einen vermeintlichen Einzeltäter geführt wurden“. Der „NSU 2.0“-Komplex sei mit der Festnahme des Angeklagten „nicht aufgeklärt“, es gebe „zwingende Hinweise auf mindestens gezielte Datenweitergabe aus Polizeikreisen.“ Ob allerdings der Prozess die Frage zu klären vermag, wie der Angeklagte möglicherweise an die Daten gelangt ist und ob es Mittäter in Reihen der Polizei gab, bleibt abzuwarten. Für den zweiten Verhandlungstag, den Donnerstag, wird eine Einlassung des Angeklagten erwartet.

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