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#Karlsruhe lehnt Eilanträge ab – Ausgangssperre bleibt in Kraft

Karlsruhe lehnt Eilanträge ab – Ausgangssperre bleibt in Kraft

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie abgelehnt. „Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist“, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe aber mit. Diese Frage müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Es dürfte aber mehrere Monate dauern, bis ein Urteil ergeht. Die mit der „Bundes-Notbremse“ im Infektionsschutzgesetz verankerte Regelung ist zunächst aber bis zum 30. Juni befristet worden. Bei einem Inzidenzwert jenseits von 100 dürfen sich die Bürger zwischen 22 Uhr und fünf Uhr nur aus wichtigem Grund in der Öffentlichkeit bewegen, etwa weil sie zur Arbeit gehen oder den Hund ausführen. Sport ist nur Einzelpersonen noch bis 24 Uhr erlaubt.

Neben der FDP hatten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger das Bundesverfassungsgericht angerufen. Sie hielten die Einschränkung der Grundrechte für verfassungswidrig.

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