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#Kartellamt kritisiert Ausnahmen für Konzernklubs

Kartellamt kritisiert Ausnahmen für Konzernklubs

Das Bundeskartellamt hat in einer vorläufigen Bewertung der 50+1-Regel im deutschen Profifußball die derzeit geltenden Ausnahmeregelungen für die Vereine Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG 1899 Hoffenheim kritisiert. „Wenn einigen Klubs größere Möglichkeiten zur Einwerbung von Eigenkapital zur Verfügung stehen als anderen, dürfte dies nicht zur Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs beitragen, sondern ihn eher verzerren“, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Einschätzung. Diese hat die Behörde für die Deutsche Fußball Liga (DFL) vorgenommen.

Grundsätzlich hält die Behörde die 50+1-Regel mit dem geltenden Kartellrecht für vereinbar. Sie sei zwar „unzweifelhaft eine Wettbewerbsbeschränkung“, heißt es in der Mitteilung. Allerdings wolle die DFL mit dieser nur im deutschen Profifußball gültigen Regelung „für eine Vereinsprägung und eine gewisse Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs sorgen. Diese sportpolitischen Ziele können auch im Rahmen des Kartellrechts anerkannt werden“.

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Das Bundeskartellamt hält es allerdings für unverhältnismäßig, dass die derzeitige Förderausnahme für die drei konzern- oder investorengeführten Vereine aus Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim gilt. Diese gehören jeweils mehrheitlich dem Bayer-Konzern, dem Volkswagen-Konzern beziehungsweise der Person Dietmar Hopp. Die DFL, die betroffenen Klubs und auch ihre Investoren sollen nun zu der Einschätzung des Kartellamts Stellung nehmen.

Die Dachorganisation der 36 Proficlubs verwies darauf, dass sie 2018 nach einem entsprechenden Präsidiumsbeschluss beim Bundeskartellamt ein Verfahren beantragt habe, um mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der grundsätzlichen Anwendung und Auslegung der 50+1-Regel prüfen zu lassen. Die Behörde habe seine vorläufige Bewertung am Montag bei einem Termin mit DFL-Vertretern erläutert.

Das DFL-Präsidium kündigte an, sich „zeitnah“ mit der Kritik des Bundeskartellamts an den Ausnahmen bei der 50+1-Regel im deutschen Profifußball zu befassen. Dies teilte die Deutsche Fußball Liga am Montag in Frankfurt/Main auf Nachfrage mit. Man werde dabei „auch die vorläufige schriftliche Einschätzung des Bundeskartellamts berücksichtigen“.

Die 50+1-Regel soll den Einfluss externer Investoren auf einen Verein der Bundesliga oder zweiten Bundesliga begrenzen. Sie sieht im Kern vor, dass der Stammverein nach der Ausgliederung seiner Profi-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft weiter die Mehrheit der Stimmenanteile besitzen muss.

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