Nachrichten

#Kartellamt prüft Apples Marktmacht

Kartellamt prüft Apples Marktmacht

Das Bundeskartellamt am Montag ein Verfahren gegen den amerikanischen Technologiekonzern Apple eingeleitet, um dessen Marktmacht zu untersuchen. Nachdem es in den vergangenen Monaten schon Untersuchungen gegen Facebook, Amazon und Google einleitete, gibt es nun Verfahren gegen alle vier großen amerikanischen Technologiekonzerne.

Mit der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dem sogenannten GWB-Digitalisierungsgesetz, ist es den Marktwächtern möglich, stärker als zuvor gegen Digitalkonzerne vorzugehen. In einem zweistufigen Verfahren kann das Kartellamt wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Im Fall von Apple hat die Bonner Behörde nun die erste Stufe eingeleitet, um eine marktübergreifende Bedeutung des Technologiekonzerns, der zu den wertvollsten Unternehmen der Welt gehört, festzustellen.

„Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat“, kündigte Kartellamtspräsident Andreas Mundt in einer Mitteilung an. Apple verkauft neben seinen Geräten wie dem iPhone, dem iPad, den Mac-Computern oder der Apple Watch auch Dienstleistungen für die Geräte – wie etwa den Cloudzugang, den Musikdienst Apple Music sowie eine Spiele- und eine Plattform für Filme und Serien. Gerade diese Ökosysteme, die sich über mehrere Märkte erstrecken, könnten es Wettbewerbern erschweren, die vorhandene Macht der Konzerne anzugreifen, fürchten die Wettbewerbshüter.

Apple freut sich auf „offenen Dialog“

Apple teilte auf Anfrage mit, dass das Unternehmen stolz darauf sei, ein „Motor für Innovation und Arbeitsplätze“ zu sein. Zudem wies ein Sprecher auf den Datenschutz im App Store hin. „Wir freuen uns darauf, unseren Ansatz mit dem Bundeskartellamt zu diskutieren und einen offenen Dialog über alle Bedenken zu führen“, sagte er.


— (–)

Zur Detailansicht

Neben der Stellung des Unternehmens mit seinen Geräten und zusätzlichen Dienstleistungen will sich das Kartellamt auch mit der „technologischen und finanziellen Ressourcenstärke des Unternehmens sowie seinem Zugang zu Daten“ beschäftigen, ließ sich Mundt zitieren. „Ein Schwerpunkt der Ermittlungen wird auf dem Betrieb des App Stores liegen, da er Apple vielfach befähigt, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen.“

Um die Gebühren für Anbieter von Apps gibt es immer wieder Streit: der schwedische Musikstreamingdienst Spotify etwa fühlt sich von Apple ungerecht behandelt, nach einer Beschwerde hat die EU-Kommission Apple unfairen Wettbewerb in seinem App Store vorgeworfen. Erst im April erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, Apple benachteilige andere Anbieter von Musikstreaming-Apps.

Apple argumentiert immer wieder, dass nur für 15 Prozent der Apps überhaupt Gebühren für Entwickler anfallen, nämlich für all jene, die nicht kostenlos sind. 30 Prozent Provision – die in der öffentlichen Debatte häufig genannt werden – müssten ohnehin nur die Entwickler zahlen, die mehr als eine Million Dollar umsetzen, für die restlichen Entwickler koste die App-Store-Nutzung 15 Prozent. Diese Preissenkung hat Apple im vergangenen November eingeführt, nachdem der öffentliche Druck auf den Konzern zugenommen hatte.

Beschwerden von allen Seiten

Auch beim Kartellamt sind jedoch Beschwerden von App-Entwicklern eingegangen, die sich an der Provision im App Store stören. Deshalb will sich die Behörde mit der Kommission und anderen Wettbewerbsbehörden in Europa austauschen, kündigte sie an. Wegen weiterer Beschwerden plant das Kartellamt, in einem zusätzlichen Verfahren auch das konkrete Verhalten von Apple genauer unter die Lupe zu nehmen.

Verbände aus der Werbe- und Medienbranche beschwerten sich etwa über die Tracking-Einstellung mit dem neuen Betriebssystem iOS 14.5 – die es Werbern erschweren soll, Profile der Nutzer zu erstellen. Dabei müssen Nutzer ausdrücklich zustimmen, dass sie eine individualisierte Identifikationsnummer für Werbung bekommen. Naturgemäß machen das viele Nutzer nicht. Das wiederum lässt die Werbebranche zittern und sich im Vergleich zu Apple benachteiligt fühlen. Ihre Befürchtung: Apple nutze aus, dass der Konzern mehr Daten zu seinen Nutzern habe und bevorzuge seine eigenen Dienste.

Vorerst gibt es allerdings nur eine erste Untersuchung gegen Apple. Gegen den Onlinehandelsriesen Amazon und den Internetkonzern Google laufen jeweils drei Verfahren. Die Marktmacht des Sozialen Netzwerks Facebook durchleuchten die Kartellwächter zur Zeit in zwei Verfahren.

Nicht nur in Europa, auch auf ihren Heimatmärkten droht den Technologiekonzernen Ungemach: Erst vor wenigen Wochen hat das Abgeordnetenhaus im Kongress in Washington gleich fünf Gesetzentwürfe vorgelegt, welche die Macht von Apple, Amazon, Google und Facebook begrenzen könnten. Es wäre die bedeutendste Änderung amerikanischer Kartellgesetze seit langer Zeit.

US-Präsident Joe Biden hat zudem mit der 32 Jahre alten Lina Khan eine scharfe Kritikerin der Tech-Konzerne zur Chefin der Kartellbehörde FTC gemacht. Sie hatte noch als Jurastudentin 2017 fur Aufsehen gesorgt, als sie an der Yale-Universität einen Aufsatz zu Amazon, Kartellen und Monopolen veröffentlichte, der sich vor allem mit dem wachsenden Einfluss der Digitalkonzerne befasste.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!