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#Die EU stopft die letzten Schlupflöcher

„Die EU stopft die letzten Schlupflöcher“

Über das sechste Sanktionspaket gegen Russland haben die EU-Staaten vier Wochen lang gerungen, beim jüngsten Paket reichten drei Tage. Es trat am Donnerstag in Kraft. Allerdings enthält es keine Sanktionen gegen den russischen Energiesektor, von bestimmten Exportgütern abgesehen. Die EU-Kommission wollte auch gar nicht erst vom siebten Paket sprechen, diesmal soll es nur eines zur „Aufrechterhaltung und Angleichung“ sein – Angleichung an Strafmaßnahmen westlicher Partner und Aufrechterhaltung, indem Schlupflöcher geschlossen werden. Zudem werden weitere Personen mit Reise- und Vermögenssperren belegt, weil sie den Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen. Hinzu kommen Unternehmen, darunter die größte russische Bank. Die Sberbank, zuletzt vom Zahlungsdienstleister SWIFT ausgeschlossen, darf nun überhaupt keine Geschäfte mehr mit EU-Partnern machen.

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Die wichtigste neue Maßnahme ist das Verbot, Gold zu erwerben, einzuführen oder über europäisches Territorium zu befördern, das aus russischen Minen stammt. Darauf hatten sich die G-7-Staaten im Juni verständigt. Anders als zunächst von der EU geplant, bezieht sich das Verbot nun auch auf Schmuck. Lediglich persönliche Wertgegenstände sind davon ausgenommen. „Wir verbannen Russlands wichtigstes Exportgut nach Energie“, sagte der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell.

Russland ist der zweitgrößte Goldproduzent der Welt. Zwar gehen nur rund fünf Prozent der Exporte in die Europäische Union, doch wollen auch die Schweiz (17 Prozent) und das Vereinigte Königreich (7 Prozent) derlei Einfuhren stoppen. De facto sind die sechs größten russischen Hersteller schon seit März vom europäischen und amerikanischen Markt ausgeschlossen; die Handelsplätze entschieden das selbst.

Die Turbine, die Sanktionen unterliegt

Außerdem wird die Liste von Hochtechnologiegütern und Produkten für zivil-militärische Zwecke, die nicht nach Russland exportiert werden dürfen, um fünfzig Einträge erweitert. Dabei handelt es sich sowohl um Schutzausrüstung für Sicherheitskräfte und um Tränengas wie um Ausrüstung, die für das „Fracking“ von Erdgas und die Anreicherung von Uran benötigt wird. Auch Werkzeuge und Maschinen zur Herstellung von Turbinen, Waffen und Bohrausrüstung dürfen nicht mehr ausgeführt werden. Ein Beamter stellte klar, dass sich EU-Restriktionen nur auf Turbinen beziehen, die zu militärischen Zwecken genutzt werden.




Russland hatte seine gedrosselten Gaslieferungen nach Deutschland damit begründet, dass eine Turbine, die in Kanada gewartet wurde, Sanktionen unterliege. Sie befindet sich inzwischen auf dem Weg nach Russland. Die für den Export gesperrten Produkte nehmen nur ein geringes Handelsvolumen ein; im vorigen Jahr waren es nach Angaben des EU-Beamten 400 Millionen Euro. Insgesamt hat die EU nun Ausfuhren nach Russland im Wert von 24,8 Milliarden Euro verboten, das entspricht 28 Prozent des Niveaus im Jahr vor Kriegsausbruch (88,4 Milliarden Euro). Bei den Einfuhren aus Russland ist ein Volumen von 82,9 Milliarden Euro betroffen; das sind 51 Prozent des früheren Niveaus (162 Milliarden).

Bei den Listungen von Personen und Unternehmen wird mit dem neuen Beschluss eine wichtige Präzisierung vorgenommen. Betroffene, oft Oligarchen, sind nun ausdrücklich verpflichtet, ihre Vermögenswerte in Europa selbst gegenüber den Behörden zu erklären, von Unternehmensbeteiligungen über Immobilienbesitz bis hin zu Yachten. Diese Werte werden dann von den Behörden eingefroren; bisher geschah das in einem Umfang von 13,8 Milliarden Euro. Werden solche Werte nicht selbständig den Behörden gemeldet, handelt es sich künftig zweifelsfrei um einen Rechtsverstoß. Auf dieser Grundlage können Gerichte die Beschlagnahmung von Vermögen anordnen. In einigen Mitgliedstaaten ist das schon jetzt möglich. Im Herbst will die EU eine europaweit gültige Rechtsgrundlage dafür schaffen.

Gezielte Ausnahmen für Schiffe

Weitere Maßnahmen betreffen Schlupflöcher oder nicht beabsichtigte Effekte der bisherigen Sanktionen. So wird das Verbot für russische Schiffe, Häfen in der EU anzulaufen, nun auf Schleusen ausgeweitet. Damit soll die Praxis unterbunden werden, dass Schiffe ihre Fracht schon vor den Häfen auf andere Schiffe umladen; dies soll etwa in Norddeutschland geschehen sein. Zugleich gibt es gezielte Ausnahmen für Schiffe, die Energie liefern und gezwungen sind, in russischen Gewässern unter russischer Flagge zu fahren, sonst aber nichts mit Russland zu tun haben.

Sehr wichtig war der EU am Donnerstag der Hinweis darauf, dass keine ihrer Maßnahmen „in irgendeiner Weise auf den Handel zwischen Drittstaaten und Russland mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln zielt, einschließlich Weizen und Düngemitteln“. So teilte es der Rat der Mitgliedstaaten mit.

In dem neuen Paket wird ausdrücklich klargestellt, dass derlei Transaktionen nicht von den Sanktionen betroffen sind, das gilt auch für alle sanktionierten Banken. Es bleibt auch dabei, dass EU-Sanktionen keine Bindung für Dritte entfalten. Diese Klarstellungen erfolgen angesichts von Kritik der Afrikanischen Union, die die EU für die Lebensmittelknappheit verantwortlich gemacht hat.

Ein weiterer EU-Beamter sagte, dass man in vielen Gesprächen mit afrikanischen Partnern versucht habe, Hindernisse aufgrund von EU-Sanktionen zu identifizieren. Die Antworten seien jedoch „nicht überzeugend“ gewesen. Vielmehr seien die Probleme eine Folge des russischen Krieges gegen die Ukraine. Deren Lieferungen werden blockiert, während Russland selbst Nahrungsmittel horte.

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