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#Kein Gebot für Villa mit Caravaggio

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Kein Gebot für Villa mit Caravaggio

An Aufmerksamkeit für diese „Jahrhundertversteigerung“ hat es wahrlich nicht gemangelt: Eine Villa aus dem 16. Jahrhundert, seit ihrer Erbauung im Familienbesitz, wird Opfer eines Erbstreits zwischen der römisch-texanischen Prinzessin Rita Carpenter Boncompagni Ludovisi und den Söhnen ihres verstorbenen Mannes Nicolò Boncompagni Ludovisi aus erster Ehe – und muss versteigert werden.

Dass die Villa Ludovisi mehr ist als nur eine historische Luxusimmobilie mit einem Schätzwert von 471 Millionen Euro und einem Startgebot von 353 Millionen, war nicht nur in Italien klar: Das Gebäude birgt neben einer Vielzahl von Kunstschätzen ein Deckengemälde von Guercino und das einzige bekannte Deckenbild von der Hand Caravaggios. Eine Petition wurde aufgelegt, die den Staat dazu aufforderte, das Gebäude zu übernehmen. Auch die Prinzessin ließ verlauten, dies sei ihr Wunsch. Gleichwohl schossen in der italienischen Presse die Spekulationen ins Kraut, welche Superreichen unter den Bietern sein könnten.

Die gerichtlich angeordnete Versteigerung indes geriet nach all dem Wirbel zum Flop: Kein einziges Gebot ging ein. Mögliche Gründe dafür gibt es einige: Zum einen sollen Kosten für die Instandsetzung des Gebäudes von mehr als zehn Millionen Euro auf den Käufer zukommen – was allerdings nicht besonders dramatisch wäre für jemanden, der sich das Gebäude leisten kann.

Als Kulturgut geschützt

Doch die Villa Ludovisi, die auch Villa Aurora genannt wird, eignet sich auch nicht als leichte Beute für Investoren, die kaufen und wieder verkaufen wollen. Als Kulturgut von nationaler Bedeutung eingestuft, hat der Staat das Recht, das Anwesen auch nach einem Zuschlag an einen anderen Bieter zum Zuschlagspreis binnen sechzig Tagen zu erwerben. Der Status der Villa bringt es überdies mit sich, dass Artefakte aus ihr nicht ohne weiteres entfernt und veräußert werden dürfen, etwa das Caravaggio-Deckenbild, das theoretisch in einer aufwendigen Prozedur abgenommen werden könnte und auf 310 Millionen Euro geschätzt wurde. Es muss aber, wie die anderen Kunstschätze, in der Villa verbleiben. Und schließlich dürfte die vorab vom Gericht bekanntgegebene Modalität, dass die Villa, sollte sie im ersten Anlauf nicht vermittelt werden können, im zweiten zu einem um 20 Prozent gesenkten Preis unter den Hammer komme, für die Zurückhaltung potentieller Käufer gesorgt haben. Auch der Staat wäre schlecht beraten gewesen, gleich mitzubieten.

Am 7. April soll sich nun das Schicksal der Villa Ludovisi entscheiden. Für dieses Datum ist der nächste Auktionsversuch angesetzt.

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