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#Kinderbetreuung, Arbeitsunfälle, Steuern: Eine Anwältin verrät Wichtiges zum Homeoffice

Kinderbetreuung, Arbeitsunfälle, Steuern: Eine Anwältin verrät Wichtiges zum Homeoffice

Deutschland ist im zweiten Lockdown. Hoffentlich zum letzten Mal müssen sich Arbeitnehmer*innen an die Gegebenheiten der Pandemie anpassen und von Zuhause arbeiten. Wenn das Wohnzimmer zum Büro wird, ändert sich viel, und neue Fragen kommen auf: Bin ich versichert, wenn ich im Homeoffice einen Unfall habe? Kann ich mein privates Arbeitszimmer eigentlich von der Steuer absetzen? Und wie sieht es rechtlich mit Kinderbetreuung und Homeoffice aus? Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht beantwortet drängende Fragen.

Für manche ist es entspannt, für andere mit mehr Stress und neuen Herausforderungen verbunden: die Arbeit im Homeoffice.
Für manche entspannt, für andere mit mehr Stress und neuen Herausforderungen verbunden: die Arbeit im Homeoffice. Foto: Imago Images/Westend61

tipBerlin Frau Greve, nehmen wir einmal an, ein*e Arbeitnehmer*in arbeitet noch nicht vollständig im Homeoffice, hat aber zunehmend Angst vor einer Corona-Ansteckung. Reicht dies als Grund aus, um zuhause arbeiten zu können? Hat er/sie einen Anspruch auf Homeoffice?

Stephanie Greve Nein, es gibt keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Allein die Angst sich anzustecken genügt nicht. Allenfalls dann, wenn eine gesundheitliche Risikosituation besteht oder bei mangelnden Schutzvorkehrungen im Betrieb, kann sich einer Verpflichtung aus der Fürsorgepflicht des/der Arbeitgeber*in ergeben. In der Rechtsprechung gibt es dazu jedoch keine einheitliche Linie, sodass es immer auf den Einzelfall ankommt.

Daneben kann sich ein Anspruch auf Homeoffice aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aber dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben – also dann, wenn andere Arbeitnehmer*innen gänzlich im Homeoffice arbeiten, ohne dass dafür ein besonderer Grund vorliegt. Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in sind immer möglich.

„Eine Pflicht zum Homeoffice gibt es nicht, da es sich um die Privatsphäre des Arbeitnehmenden handelt“

tipBerlin Und umgekehrt? Darf der/die Vorgesetzte während des Lockdowns Homeoffice verordnen, wenn der/die Arbeitnehmer*in lieber im Büro arbeiten möchte?

Stephanie Greve Gegen den Willen des/der Arbeitnehmer*in ist die Zuweisung von Homeoffice nicht möglich, da es sich um einen Eingriff in die Privatsphäre des/der Arbeitnehmer*in handelt und zudem ein Zugriff auf private Ressourcen des/der Arbeitnehmer*in erfolgt. Auch hier gilt das Vorstehende.

tipBerlin Und falls der/die Arbeitnehmer*in lieber von zuhause arbeiten möchte, daheim aber nicht die notwendige Technik oder Software zur Verfügung hat. Muss der/die Arbeitgeber*in diese bereitstellen, wenn er/sie die Arbeit im Homeoffice verordnet hat?

Stephanie Greve Ja, der/die Arbeitgeber*in muss die Technik oder Software zur Verfügung stellen.

„Im Homeoffice müssen Arbeitgebende auch einen Teil der Kosten für Strom und Wasser tragen“

tipBerlin Was ist darüber hinaus mit Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Drucker oder Festnetztelefon – Dingen, die eventuell auch für die Arbeit im Homeoffice angeschafft werden müssen: Für welche muss der/die Arbeitgeber*in aufkommen und was kann von der Steuer abgesetzt werden?

Homeoffice Im Homeoffice umfasst die Kostentragungspflicht des Arbeitgebenden auch anteilige Kosten für zum Beispiel Strom, Wasser, Gas, Telefon und Internet.
Im Homeoffice umfasst die Kostentragungspflicht des Arbeitgebenden auch anteilige Kosten für zum Beispiel Strom, Wasser, Gas, Telefon und Internet. Foto: Imago Images/Westend61

Stephanie Greve Verfügt der/die Arbeitnehmer*in über keinen Arbeitsplatz, hat der/die Arbeitgeber*in die Kosten für die Einrichtung, zum Beispiel Tisch oder Stuhl, in angemessener Höhe zu erstatten. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitsplatz nur für die betriebliche Tätigkeit genutzt wird. Die Kostentragungspflicht des/der Arbeitgeber*in umfasst auch anteilige Kosten für die Einrichtung der Bürofläche, zum Beispiel Strom, Wasser, Gas, Telefon und Internet. Es bietet sich an, für Letzteres eine monatliche Pauschale zu vereinbaren, die dann steuerfrei ist.

tipBerlin Kann ein ganzes Arbeitszimmer daheim von der Steuer abgesetzt werden, wenn der/die Arbeitnehmer*in zuhause arbeitet?

Stephanie Greve Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer, das ausschließlich oder nahezu ausschließlich der betrieblichen Nutzung dient, können als Werbungskosten berücksichtigt werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der/die Arbeitgeber*in den Arbeitnehmer*innen die bisherigen Räumlichkeiten zum Schutz seiner Mitarbeiter*innen (jedenfalls zeitweise) nicht mehr zur Verfügung stellt. Der/die Arbeitnehmer*in sollte sich eine entsprechende Bestätigung des/der Arbeitgeber*in ausstellen lassen. Sofern das Arbeitszimmer nur wenige Monate genutzt wurde, erfolgt auch nur eine anteilige Berücksichtigung. Ist eine Erstattung durch den/die Arbeitgeber*in erfolgt, ist diese zu berücksichtigen.

„Bei einer Quarantäne besteht für Arbeitnehmende ein Entschädigungsanspruch“

tipBerlin Gilt ein positives Corona-Testergebnis eigentlich als Krankschreibung? Auch wenn der Arbeitnehmer keine starken Krankheitssymptome hat und sich relativ fit fühlt?

Stephanie Greve Nein. Für die Krankschreibung ist der Arzt zuständig. Sie muss gesondert erfolgen. Sofern jedoch ein positives Corona-Testergebnis vorliegt, muss sich diese Person unverzüglich in Quarantäne begeben und das zuständige Gesundheitsamt informieren. Ist der/die Arbeitnehmer*in krank, erhält er Entgeltfortzahlung. Bei einer Quarantäne besteht ein Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz, der vom Arbeitgeber ausgezahlt wird.

tipBerlin Darf jemand, der nicht aus dem Homeoffice arbeiten kann, sondern zum Beispiel einen sozialen Beruf ausübt und in ständigem Kontakt mit wechselnden Personen ist, aus Angst vor Corona von der Arbeit zurücktreten?

Stephanie Greve Nein. Der Arbeitnehmer bleibt zur Arbeit verpflichtet. Bleibt er dennoch zu Hause, gilt: ohne Arbeit kein Lohn.

„Auch bei nicht abdeckbarer Betreuung ihrer Kinder haben Arbeitnehmende einen Anspruch auf Entschädigung“

tipBerlin Wieviel Kulanz kann vom/von der Arbeitgeber *in erwartet werden, wenn eine Schule wegen Corona schließt und die Eltern den Spagat zwischen Arbeit und Homeschooling schaffen müssen?

Stephanie Greve Oft wird Flexibilität durch Vertrauensarbeitszeit geschaffen. Da sowohl Arbeitgeber*in als auch Arbeitnehmer*in von der Pandemie betroffen sind, sollten beide Probleme offen ansprechen und versuchen, gemeinsam Lösungen und Wege zu finden.

Homeoffice Wenn für Arbeitnehmende die Betreuung ihrer Kinder nicht abgedeckt ist, haben sie beim Arbeitgebenden Anspruch auf Entschädigung.
Wenn für Arbeitnehmende die Betreuung ihrer Kinder nicht abgedeckt ist, haben sie beim Arbeitgebenden Anspruch auf Entschädigung. Foto: Imago Images/Westend61

tipBerlin Wie viel Kulanz kann vom/von der Arbeitgeber*in erwartet werden, wenn eine Kita schließt und die Eltern neben der Arbeit im Homeoffice die Kinder betreuen müssen?

Stephanie Greve Dieses Problem wird durch das Infektionsschutzgesetz abgedeckt. Erleidet eine erwerbstätige Person einen Verdienstausfall durch die nicht anders abdeckbare Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder (jünger als 12 Jahre oder Kind mit Behinderungen), hat er/sie einen Anspruch auf Entschädigung. Dieser Anspruch wurde zwischenzeitlich bis zum 31.03.2021 verlängert.

tipBerlin Dürfen Arbeitnehmer*innen während des Lockdowns auf Dienstreise geschickt werden, wenn Sie sonst im Homeoffice arbeiten? Auch in ein Risikogebiet?

Stephanie Greve Nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind Dienstreisen auf das für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe notwendige Maß zu begrenzen. Bei der Anordnung einer Dienstreise handelt es sich um eine Weisung des/der Arbeitgeber*in, die sogenanntem „billigem Ermessen“ entsprechen muss.

Wird die Dienstreise in ein Risikogebiet angeordnet, unterfällt der/die Arbeitnehmer*in einer Risikogruppe oder kann die Dienstreise durch Besprechungen mittels elektronischer Kommunikationsmittel ersetzt werden, kann die Weisung unbillig sein, mit der Folge, dass der/die Arbeitnehmer*in dieser nicht nachkommen muss.

„Der Weg innerhalb der Wohnung ist kein Betriebsweg, sodass faktisch kein Versicherungsschutz besteht“

Homeoffice Wer im Homeoffice arbeitet, sollte über eine private Unfallversicherung nachdenken.
Wer im Homeoffice arbeitet, sollte über eine private Unfallversicherung nachdenken. Foto: Imago Images/agefotostock

tipBerlin Wie ist ein*e Arbeitnehmer*in versichert, wenn er/sie im Homeoffice während der Arbeit einen Unfall hat?

Stephanie Greve Grundsätzlich besteht zwar auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Homeoffice, jedoch ist der Weg innerhalb der Wohnung in der Regel kein Betriebsweg, sodass faktisch kein Versicherungsschutz besteht. Die in der Privatwohnung bestehenden Risiken hat der/die Arbeitnehmer*in zu tragen. Dies könnte durch eine private Unfallversicherung abgedeckt werden.

tipBerlin Thema Ruhestörung während der Zeit des Lockdowns: Normalerweise darf man sich werktags zum Beispiel durch Bauarbeiten in der Nachbarwohnung nicht gestört fühlen. Was aber, wenn die eigene Wohnung zum Arbeitsplatz wird und man sich nicht konzentrieren kann, weil nebenan gebohrt wird?

Stephanie Greve Es handelt sich hierbei um Risiken des/der Arbeitnehmer*in. Auch hier gilt, dass der beste Weg die Kommunikation ist: sowohl mit dem/der Nachbar*in und wenn dieser nicht einsichtig ist, mit dem/der Arbeitgeber*in.


Foto: Geiersberg & Glas Partner mbB

Stephanie Greve ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und in der Kanzlei Geiersberger Glas & Partner mbB tätig. Greve hat bereits zahlreiche Arbeitnehmer*innen und auch Arbeitgeber*innen während der Corona-Krise beraten und News-Beiträge zu arbeitsrechtlichen Fragen verfasst.


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Muss der Schreibtisch vors Fenster, wenn ich jeden Tag an ihm arbeite? Wir haben einen Innenarchitekten gefragt, worauf es beim Homeoffice in puncto Inneneinrichtung ankommt, wenn man produktiv bleiben will. Wer zuhause arbeitet, klagt öfter über gesundheitliche Beschwerden. Was hilft gegen Homeoffice-Begleiterscheinungen wie Handynacken, Rückenschmerzen und Konzentrationsprobleme? Der Überblick. Und wer sich immer noch nicht mit der Arbeit von zuhause anfreunden kann, für den haben wir ein paar schnelle Tipps, die fast jedes Homeoffice-Problem lösen.

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