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#Kippt die Obergrenze für Mieten?

Kippt die Obergrenze für Mieten?

Das Wichtigste für Sie an diesem Donnerstag: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über den Berliner Mietendeckel, die Nato schließt sich dem amerikanischen Truppenabzug aus Afghanistan an und die CDU wünscht sich ein Ende des Machtkampfes.

Tatjana Heid

1. Verfassungsgericht entscheidet über Berliner Mietendeckel
2. Internationaler Afghanistan-Einsatz endet
3. Die CDU wünscht sich ein Ende des Machtkampfes
4. Die Europäische Union setzt auf Biontech/Pfizer
5. Attila Hildmann hetzt jetzt in der Türkei
6. Bundesinnenminister Seehofer stellt Kriminalstatistik vor
7. Kein deutsches Team mehr in der Champions League

Häuserfassade in Berlin-Mitte.


Häuserfassade in Berlin-Mitte.
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Bild: dpa

1. Verfassungsgericht entscheidet über Berliner Mietendeckel

Mieter haben gejubelt, Vermieter geschimpft: Kaum war das Gesetz in Kraft, war klar, dass es die Gerichte beschäftigen würde. Nun fällt das Bundesverfassungsgericht sein Urteil.

Einmalig: Mit dem Berliner Mietendeckel wollte der rot-rot-grüne Senat den starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen, das Gesetz ist bundesweit einmalig. Im vergangenen Jahr wurden die Mieten für 1,5 Millionen Bestandswohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie um höchstens 1,3 Prozent jährlich steigen. Seit November sind zudem alle Mieten verboten, die die im Gesetz festgelegten Obergrenzen um mehr als 20 Prozent übersteigen. Die Obergrenzen richten sich nach Baujahr, Lage und Ausstattung. Ausgenommen sind Neubauwohnungen.

Kritik: Gegner des Gesetzes kritisieren die aus ihrer Sicht zu weitgehenden Eingriffe in das Vertragsrecht und das Eigentumsrecht der Vermieter. Zudem befürchteten sie, dass Vermieter Investitionen in Sanierung und Instandhaltung aussetzen könnten. Tatsächlich wurde die Mietpreisentwicklung zwar gebremst – mit der Nebenwirkung, dass das Angebot an Bestandswohnungen gesunken, das an nicht regulierten Neubauten dagegen gestiegen ist.

Gerichte: Abgeordnete der CDU/CSU- und der FDP-Bundestagsfraktion halten das Gesetz für verfassungswidrig, weil Mietrecht Sache des Bundes sei. Sie haben einen Normenkontrollantrag in Karlsruhe eingereicht. Zudem gibt es zwei weitere Vorlagen des Berliner Landgerichts und des Amtsgerichts Mitte. Die Karlsruher Entscheidung wird am Donnerstag gegen 9.30 Uhr auf der Homepage des Gerichts abrufbar sein. Sollte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel kippen, müssen zahlreiche Berliner Mieter mit Nachzahlungen rechnen.

Ende eines langen Einsatzes: Bundeswehrsoldaten im Feldlager Kundus (Archivbild)


Ende eines langen Einsatzes: Bundeswehrsoldaten im Feldlager Kundus (Archivbild)
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Bild: dpa

2. Internationaler Afghanistan-Einsatz endet

Nach den Vereinigten Staaten planen nun auch die Nato-Staaten den Abzug ihrer Truppen bis spätestens September. Damit werden auch die noch in Afghanistan stationierten 1000 deutschen Soldaten das Land verlassen.

Nato: Die Nato hat den vollständigen Truppenabzug aus Afghanistan beschlossen. Die Außen- und Verteidigungsminister der 30 Bündnisstaaten haben sich darauf geeinigt, schon am 1. Mai mit dem Truppenabzug zu beginnen und das Land innerhalb weniger Monate zu verlassen. Zuvor hatten die Vereinigten Staaten verkündet, ihre Truppen bis spätestens 11. September 2021 – zwanzig Jahre nach den verheerenden Anschlägen auf das World Trade Center – aus Afghanistan abzuziehen.

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