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#Klage gegen Stromio: Es geht um 10.000 Kunden des Stromanbieters

Klage gegen Stromio: Es geht um 10.000 Kunden des Stromanbieters

Der Gegenwind für den einstigen Strom-Discounter Stromio wird schärfer. Erst hatte die Staatsanwaltschaft Untersuchungen angekündigt, jetzt wird eine Klage eingereicht. Dabei geht es um die gekündigten Stromverträge und entstanden zusätzliche Kosten.

Stromstecker in der Steckdose
Stromstecker in der SteckdoseBildquelle: Pixabay / markusspiske

Der Energieversorger Stromio beendete im Dezember rückwirkend zahlreiche Stromlieferungsverträge. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen war das rechtswidrig. Mit einer Musterfeststellungsklage will sie die Rechte der Betroffenen sichern.

Stromio bricht vertragliche Pflichten

„Stromio bricht seine vertraglichen Pflichten. Das ist inakzeptabel“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. Verträge seien einzuhalten. Dieser Grundsatz gelte auch für Unternehmen. „Mit unserer Musterfeststellungsklage lassen wir im Grunde klarstellen, dass Stromio entstandene Schäden ersetzen muss.“ Diese Forderung ist insofern relevant, da Stromio bis heute keine Insolvenz angemeldet hat, sondern „nur“ die Verträge beendet hat. Die Büros des Anbieters scheinen allerdings geräumt.

Die Kündigungen begründete Stromio mit den zuletzt erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen ist dieses Verhalten ein klarer Vertragsbruch. Preissteigerungen zählen zum normalen unternehmerischen Risiko. Dieses muss der Anbieter tragen und darf es nicht ungefragt auf seine Kundschaft abwälzen.

  • Stromio: Staatsanwalt leitet Ermittlungen ein

Eintragung ins Klageregister in einigen Wochen möglich

Mit ihrer Musterfeststellungsklage geht die Verbraucherzentrale Hessen im Namen der Betroffenen gegen Stromio vor. Vor dem Oberlandesgericht soll festgestellt werden, dass Stromio seine Pflichten verletzt hat. So soll die ehemalige Kundschaft Schadensersatz erhalten können. Denn durch die rückwirkende Vertragsbeendigung mussten viele plötzlich viel teureren Strom beziehen. Die Grundversorger schraubten die Preise teils auf über einen Euro pro Kilowattstunde, weil sie von den neuen Kunden und den hohen Beschaffungskosten überrascht waren. Die gestiegenen Stromkosten waren ein nicht unwesentlicher Bestandteil der Inflationsrate im Januar.

„Wir erwarten hier je nach Laufzeit durchaus erhebliche Schadenssummen von mehreren hundert Euro pro Vertrag und vermuten zahlreiche Betroffene. Deswegen ist uns die Klage ein wichtiges Anliegen. Unsere Anwälte bereiten die Klageschrift vor“, so Wendt.  Wer betroffen ist, könne sich in das Klageregister eintragen, um von den Wirkungen der Klage zu profitieren. Der kostenlose Eintrag ist möglich, sobald das Bundesamt für Justiz das Register eröffnet hat. Erfahrungsgemäß wird das nach der in Kürze geplanten Klageerhebung noch einige Wochen dauern. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert auch auf ihrer Webseite laufend über den aktuellen Stand.

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  • Stromstecker in der Steckdose: Pixabay / markusspiske

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