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#Klagen gegen EY nur in München

Klagen gegen EY nur in München

Für mehr als 160 geschädigte Wirecard-Anleger, die vor dem Landgericht Stuttgart gegen die Abschlussprüfer von EY (ehemals Ernst & Young) vor Gericht ziehen, besteht nun Klarheit. In der Frage, wo sie in dem Insolvenzfall auch Schadenersatz von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einklagen können, hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ein Machtwort gesprochen: Über die Klagen gegen EY, deren Deutschlandsitz Stuttgart ist, muss künftig allein das Landgericht München I entscheiden (Az.: 12 AR 6/21 bis 12 AR 17/21).

Auf Nachfrage der F.A.Z. teilte das Landgericht Stuttgart mit, dass insgesamt rund 300 Anleger-Klagen gegen EY im Zusammenhang mit Wirecard eingegangen seien. Die Höhe der Schadenersatzforderungen bezifferte eine Justizsprecherin auf rund 43,3 Millionen Euro. Schon vor den Beschlüssen hatte sich die für Wirtschaftsprüferhaftung zuständige Zivilkammer in 140 Fällen für örtlich nicht zuständig erklärt.

Nach den nun veröffentlichten OLG-Beschlüssen werden zeitnah alle Anlegerklagen nach München verwiesen. Weil sich die dortige Justiz in Vergangenheit ebenfalls für nicht zuständig erklärte, wurde eine Klärung durch das OLG Stuttgart notwendig. Dort sprach man von einer „Grundsatzentscheidung“. Von einer Vorlage an Bundesgerichtshof sah der Senat in Stuttgart allerdings ab. Man werde auch künftig jeden Einzelfall prüfen, der am Landgericht in Stuttgart vorgelegt werde, diesen dann aber nach München verweisen.

In ihren Klagen werfen Anleger den Abschlussprüfern vor, die mutmaßlich gefälschten Wirecard-Bilanzen über Jahre nicht sorgfältig genug geprüft zu haben. Wegen dieser fehlerhaften „öffentlichen Kapitalmarktinformationen“ ist das Gericht in München laut den jetzigen Beschlüssen ausschließlich zuständig.

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