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#Koalition will Steuer-Sparmodell einschränken

Koalition will Steuer-Sparmodell einschränken

Nach jahrelangen Verhandlungen hat sich die Koalition auf Einschränkungen für ein umstrittenes Grunderwerbssteuer-Sparmodell verständigt. Die Steuer solle fällig werden, wenn innerhalb von zehn Jahren mehr als 90 Prozent der Anteile an einer Immobilien-Gesellschaft den Eigentümer wechselten, sagte SPD-Finanzpolitikerin Cansel Kiziltepe der Nachrichtenagentur Reuters am Freitag. Derzeit liegt die Schwelle zur Steuerpflicht deutlich höher. „Wir kommen mit diesem Gesetz einen wichtigen Schritt voran in unserem Kampf gegen die schädliche Steuergestaltung mittels Share Deals“, sagte Kiziltepe.

Die Gesetzesänderung soll demnach Ende April vom Bundestag verabschiedet werden und zum 01. Juli in Kraft treten. Um die Einigung, über die das „Handelsblatt“ zuerst berichtete, war in der Koalition jahrelang gerungen worden.

Mit dem Share-Deal-Modell können Käufer die Grunderwerbssteuer umgehen, die in den Bundesländern unterschiedlich hoch ist und bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises ausmacht. Den Ländern entgehen dadurch Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Dabei wird eine Immobilie nicht direkt verkauft, sondern in eine Gesellschaft eingebracht. Ein Käufer erwirbt dann nicht das Gebäude, sondern Anteile an der Gesellschaft. Solange innerhalb von fünf Jahren weniger als 95 Prozent der Anteile übertragen werden, wird derzeit keine Grunderwerbsteuer fällig.

Die SPD hatte der Union wiederholt vorgeworfen, das Vorhaben zu blockieren. „Angesichts der Enthüllungen der letzten Wochen konnte die Union immer schlechter ihren Widerstand rechtfertigen“, sagte Kiziltepe. „Der übermäßige Einsatz für die Immobilienlobby wurde auch in der Union anrüchig. Ob damit der Durchbruch geschafft ist, werden wir sehen, wenn das Gesetz endlich beschlossen ist.“

In anderen Detailfragen hatten sich die Koalitionspartner schon im Sommer vorigen Jahres verständigt. So soll der Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit Immobilieneigentum über die Börse grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer auslösen.

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