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#Kommentar: Zum Prozess gegen Andrea Tandler: Geldgier ist nicht strafbar




Politikertochter Andrea Tandler verdiente mit Maskengeschäften immense Summen, wurde dann aber wegen Steuervorwürfen angeklagt. Jetzt hat sie einen Deal geschlossen.

Absprachen in Strafprozessen haben zu Recht keinen guten Ruf. Die „Deals“ werden nicht in öffentlicher Sitzung, sondern hinter verschlossenen Türen im Richterzimmer ausgehandelt. Und da kommt dann halt möglicherweise nicht immer alles ans Licht, was ans Licht kommen sollte.

Es ging nicht darum, wie die moralisch höchst fragwürdigen Geschäfte zustande kamen

Gründe für Absprachen gibt es viele, der wichtigste ist die Prozessökonomie. Die „Ressource Recht“ ist begrenzt. Die Gerichte müssen darauf achten, effektiv zu arbeiten. Endlos lange Verfahren belasten die Justiz, alle anderen Beteiligten und letztlich die Allgemeinheit. Einen Prozess abzukürzen, ist somit in dem Moment sinnvoll und zulässig, in dem klar ist, was am Ende rauskommt.

Video: dpa

Man darf unterstellen, dass das im Prozess gegen Andrea Tandler so war. Die Zeugen, die noch nicht gehört wurden, hätten nach Einschätzung von Beobachtern nichts Entscheidendes mehr zur Urteilsfindung beitragen können. Politiker waren nicht darunter. Und eine politische Dimension hatte der Prozess ohnehin nicht mehr. Es ging nicht darum, wie die moralisch höchst fragwürdigen Maskengeschäfte mit den unverschämt hohen Provisionen zustande kamen, sondern es ging um Betrugs- und Steuerdelikte nach Zahlung der Provisionen.

Geldgier an sich ist nicht strafbar, Betrug und Steuerhinterziehung sind es sehr wohl. Nur das war Gegenstand des Verfahrens. Nur dafür können Andrea Tandler und ihr Komplize zur Rechenschaft gezogen werden. Und das klappt ja offenbar auch. 


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