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#Kommt die Testpflicht für Reiserückkehrer?

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Kommt die Testpflicht für Reiserückkehrer?

Für Personen, die aus Gebieten mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen nach Deutschland einreisen, könnte es bald eine Testpflicht geben. Wie der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß (CDU), am Montag mitteilte, will die Bundesregierung in der neuen Einreisemustervorschrift ein neues Stufensystem einführen. Länder und Regionen mit mehr als 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen sollen als „Hochrisikogebiet“ eingestuft werden. Die Einreisenden sollen künftig zusätzlich zu der weiterhin geltenden Quarantänepflicht einen PCR-Test machen müssen.

Eine Testpflicht könnte es laut Bareiß zufolge auch für Reiserückkehrer aus Gebieten geben, in denen sich eine Virusmutation verbreitet. Die gegenwärtige Mutation in Großbritannien ist nach aktuellen Erkenntnissen deutlich ansteckender als andere Varianten des Coronavirus und breitet sich schneller in der Bevölkerung aus. „Hier müssen wir wirklich aufpassen. Wenn die mutierten Viren sich verstärkt in Deutschland verbreiten, gibt es eine schnelle Infektionskette“, warnte der Tourismusbeauftragte. „Das würde unser Gesundheitssystem enorm belasten.“ Vereinzelt wurden in Deutschland schon Fälle des mutierten Coronavirus nachgewiesen. Auch wenn dieses sich schneller ausbreitet, erscheint der Krankheitsverlauf nicht schwerer als beim ursprünglichen Virus.

Die aktuelle Einreisemusterverordnung sieht vor, dass sich Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehren, höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach der Einreise auf das Virus testen lassen müssen. Auch nach einem negativen Test müssen sie in eine zehntägige Quarantäne, die verkürzt werden kann, wenn nach fünf Tagen ein zweiter Test negativ ausfällt. Bisher wird ein Land als Risikogebiet eingestuft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 50 übersteigt. Diese erste Stufe bleibt Bareiß zufolge bestehen. Vorgeschrieben ist für diese Fälle eine Quarantäne. Ein Test muss nicht gemacht werden, kann aber die Quarantäne verkürzen.

Wie genau die neue Testpflicht für Einreisende aus „Hochrisikogebieten“ ablaufen würde, ist noch unklar. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte am Montag, die Beratungen hierzu liefen noch. Die neue Mustervorschrift könnte bereits am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden. Es ist aber an den Ländern, die Vorschriften umzusetzen. Daher können sich die Regeln unter Umständen von Land zu Land unterscheiden.

Streit um Sonderregeln für Geimpfte

In Sachsen-Anhalt etwa gelten seit vergangenem Freitag Sonderregeln für geimpfte Reiserückkehrer. Personen, die nachweisen können, dass sie mindestens 14 Tage vor der Einreise vollständig gegen das Coronavirus geimpft wurden, müssen sich nun nicht mehr in häusliche Quarantäne begeben – auch wenn sie aus einem Risikogebiet eingereist sind. Das teilte das Landessozialministerium in Magdeburg am Montag mit. Das Gleiche gelte für Menschen, die nachweislich vor mindestens drei Wochen und vor maximal sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert waren. Mit der Regelung werde die entsprechende Quarantäne-Musterverordnung des Bundes umgesetzt, hieß es aus dem Ministerium.

Die Sonderregelungen für Geimpfte stoßen vielerorts auf Kritik. So hatte Niedersachsen bereits am Freitag angekündigt, die Musterverordnung nicht umsetzen zu wollen. Auch das Bundesinnenministerium verwies darauf, dass es nach wie vor gegen „Privilegien“ für Geimpfte sei, da dies zu einem indirekten Impfzwang führen könne. Allerdings müsse diese politische Haltung, wonach es keine „Privilegien“ geben darf, auch vor Gericht Bestand haben.

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