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#Richterin Wallrabenstein für befangen erklärt

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Richterin Wallrabenstein für befangen erklärt

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat einen Befangenheitsantrag Peter Gauweilers gegen die Richterin Astrid Wallrabenstein im EZB-Verfahren für begründet erklärt. Der vorliegende Beschluss vom 12. Januar 2021, zu dem keine Pressemitteilung veröffentlicht wurde, liegt der F.A.Z. vor. Dort wird auf Aussagen aus der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ Bezug genommen, welche die Frankfurter Hochschullehrerin nach ihrer Wahl zur Bundesverfassungsrichterin, aber vor ihrer Ernennung am 22. Juni 2020 machte.

Reinhard Müller

Reinhard Müller

Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

Wallrabenstein äußerte sich gegenüber der F.A.S. zum Karlsruher PSPP-Urteil, in dem es um den Kauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank geht. Gauweiler will mit einer Vollstreckungsanordnung in Karlsruhe erreichen, dass Bundestag und Bundesregierung weiterhin auf die EZB einwirken, damit sie aus seiner Sicht vertragswidrige Anleihekäufe unterlässt.

„Schwamm drüber“

Wallrabenstein hatte in der F.A.S. aus Sicht des Senats nahegelegt, dass sie dem Wortlaut der Karlsruher EZB-Entscheidung vom 5. Mai 2020 keine entscheidende Bedeutung beimesse. Als befangen könne die Richterin zudem wegen ihrer Äußerung gelten, nach einem Streit solle man auch irgendwann „Entschuldigung“ sagen und „Schwamm drüber, lasst uns nach vorne blicken“. Das könne so gedeutet werden, dass die neue Richterin das EZB-Urteil für falsch halte, heißt es in dem Beschluss.

Die Äußerungen erweckten insgesamt den Eindruck, dass Wallrabenstein andere Maßstäbe anlege als der Senat. In einer dienstlichen Erklärung hat Wallrabenstein dem widersprochen; sie habe in dem Interview „mögliche Interpretationen“ beschrieben. Doch die Senatsmehrheit unter Vorsitz von Vizepräsidentin Doris König sah das anders. „Die Entscheidung ist mit Gegenstimmen ergangen“, heißt es in dem Beschluss. Genaueres wurde nicht bekanntgegeben.               

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