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#Entscheidung über Schadenersatz rückt näher

Entscheidung über Schadenersatz rückt näher



Telekom-Chef Ron Sommer steht am 17. November 1996 vor der Frankfurter Wertpapierbörse, an der der Einführungspreis der T-Aktie von seinerzeit 28,50 D-Mark angezeigt wird. Es sollte die neue Volksaktie werden.

Bild: AP

16.000 Kleinaktionäre haben die Telekom auf Schadenersatz verklagt. Nun zeichnet sich eine abschließende Entscheidung ab – nach zwei Jahrzehnten.

Zwei Jahrzehnte nach dem dritten Börsengang der Deutschen Telekom zeichnet sich im Anlegerschutzprozess eine abschließende Entscheidung ab. Der zuständige Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) will im Dezember über die eingelegten Rechtsbeschwerden beraten, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Entscheidung soll dann Anfang 2021 den Parteien zugestellt und öffentlich mitgeteilt werden – sofern der Zeitplan nicht durch die Corona-Pandemie ins Wanken gerät. (Az. XI ZB 24/16)

Hinter dem Musterverfahren stehen mehr als 16.000 klagende Kleinaktionäre, die Schadenersatz für ihre erlittenen Kursverluste in Höhe von rund 80 Millionen Euro verlangen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte Ende 2016 anhand einer Musterklage grundsätzlich entschieden, dass die Telekom für schwerwiegende Fehler im Verkaufsprospekt zu dem Börsengang im Jahr 2000 verantwortlich ist. Allerdings lasse sich nur im Einzelfall klären, ob die Anleger den Prospekt als Grundlage für ihre Kaufentscheidung benutzt haben.

Dagegen hatten sowohl der Klägeranwalt als auch die Telekom Rechtsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. 2014 hatte der Bundesgerichtshof bereits in einem ersten Teilverfahren geurteilt, dass der Prospekt einen schwerwiegenden Fehler enthalten hat.

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