#Kreditbremse für Sondervermögen

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„Kreditbremse für Sondervermögen“

Der Bund wird durch eine Verfassungsänderung ermächtigt, in einem Sondervermögen für die Bundeswehr einmalige Kredite bis zu 100 Mrd. Euro aufzunehmen. Diese Neuregelung durchbricht die verfassungsrechtliche Regel, wonach die Haushalte von Bund und Ländern ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Grundsätzlich haben die Abgeordneten die jährlichen Ausgaben so zu bemessen, dass sie von den jährlich durch die Rechtsgemeinschaft aufgebrachten Einnahmen, insbesondere den Steuererträgen, finanziert werden können.

Diese Verantwortlichkeit des Parlaments für die haushaltswirtschaftlichen Prioritätsentscheidungen über heutige Lasten und Leistungen hat einen guten Grund. Eine Verschuldung ist hilfreich für den Unternehmer, der die Kreditsumme in sein Unternehmen investieren kann, dadurch einen höheren Gewinn erzielt und aus diesem den Kredit bedient. Er erwirbt neue Maschinen, stellt weitere Arbeitnehmer ein, kauft Patente oder erschließt sich einen neuen Markt, steigert damit seine Erträge und leistet aus diesen Zuwächsen die Zins- und Tilgungszahlungen an den Darlehnsgeber. Das kann der Staat nicht. Wenn er – in Straßen, Schulen oder ein Umweltprojekt – investiert, erhält er keine Einnahmen, muss vielmehr eher Folgekosten veranschlagen.

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