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#Landeswahlleitung will Einspruch gegen Berlin-Wahl einlegen

Landeswahlleitung will Einspruch gegen Berlin-Wahl einlegen

Die Landeswahlleitung will beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin am 26. September einlegen. In zwei Wahlkreisen habe es Wahlrechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, sagte Landeswahlleiterin Petra Michaelis am Donnerstag in einer Sitzung des Landeswahlausschusses.

Zuvor hatte Michaelis mitgeteilt, dass es bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus, die am selben Tag wie die Bundestagswahl stattfand, in 207 von 2257 Wahllokalen zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. „Das ist eine Zahl, die uns alle erschrecken muss und auch ärgern muss“, sagte Michaelis. Andererseits könne sie feststellen, dass die Wahl in über 2000 Wahllokalen problemlos abgelaufen sei.

Michaelis trug nach Prüfung aller relevanten Unterlagen aus allen Berliner Bezirken eine Liste mit Angaben dazu vor, was alles schief gelaufen ist. Dazu zählten Verzögerungen bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen, falsche oder fehlende Stimmzettel, eine zeitweise Unterbrechung des Wahlgeschehens in 73 Lokalen oder lange Schlangen vor Wahllokalen. Mehrere Hundert Wahllokale hatten länger geöffnet als üblich.

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