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#Landgericht München untersagt Kooperation zwischen Bund und Google

Landgericht München untersagt Kooperation zwischen Bund und Google

Dass wir das erleben dürfen. Dass Google mit dem deutschen Kartellrecht – vorerst – Einhalt geboten wird. Dass nationales Recht einen das Internet global beherrschenden Konzern einhegt. Den Tag darf man sich im Kalender rot anstreichen. Ein Anfang wäre, wenn auch vorläufig nur per einstweiliger Verfügung, gemacht, dank der Entscheidung der 37. Zivilkammer des Landgerichts München I. Diese befindet, dass die hervorgehobenen Infoboxen, die bei Google inzwischen die Regel sind, bei der Suche nach Begriffen wie „Corona“ einen Verstoß gegen das Kartellrecht darstellen. Denn da erscheinen Informationen der Bundesregierung, die andere Angebote verdrängen. So auch das „netdoktor“ genannte Portal des Burda-Verlags, der die einstweilige Verfügung erwirkt hat.

Als Gesundheitsminister Jens Spahn die nun untersagte Zusammenarbeit mit Google in Sachen Corona-Aufklärung ankündigte, die das vom Bund finanzierte Portal gesund.bund.de nach ganz vorne schiebt, erschien das nur auf den ersten Blick als großartige Sache. Wer kann schon etwas dagegen haben, an erster Stelle und aus erster Hand über Ergebnisse des Robert Koch Instituts oder Maßnahmen der Bundesregierung informiert zu werden? Ganz einfach: alle jene, die auch etwas anderes lesen wollen. Das läuft bei Google in der Suche dann aber auf den hinteren Plätzen.

Und so verhält es sich übrigens nicht nur in Sachen Corona, so ist es bei Google immer. Der Konzern entscheidet über die Einstellung der Algorithmen, was wir zu sehen bekommen. Wie und warum, das bleibt vollkommen intransparent. Im Fall der Zusammenarbeit zwischen Google und dem Gesundheitsministerium war das nun anders. Es geschah mit Ansage, deshalb lässt es sich juristisch leicht prüfen. Von solchen Entscheidungen sollte es mehr geben. Sie lenken den Blick auf die Macht von Google, auf die Manipulationsmöglichkeiten und zwingen den Konzern vielleicht, für Transparenz zu sorgen.

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