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#Landkreis Augsburg: Die Corona-Inzidenz im Landkreis Augsburg sinkt erneut – deutlich

Landkreis Augsburg: Die Corona-Inzidenz im Landkreis Augsburg sinkt erneut – deutlich



Aus dem Zick-Zack-Kurs wird eine Talfahrt: Die Corona-Inzidenz im Landkreis Augsburg geht erneut deutlich zurück.

Erst ging es mal auf, mal ab mit der Inzidenz, jetzt sinkt sie im Augsburger Land den vierten Tag in Folge. Und das deutlich: Das Robert Koch-Institut meldet am Freitag eine Inzidenz von 5,5.

So kommt der Landkreis Augsburg beim Impfen voran

Derweil geht es beim Impfen weiterhin nur schleppend voran. Vor allem in den Impfzentren werden wenige Spritzen gegen das Coronavirus verabreicht, längst übernehmen Hausärzte die meisten Immunisierungen. Am Donnerstag waren es 1561, in den Zentren in Gablingen und Bobingen nur 354. Laut Landratsamt haben 51 Prozent der Landkreisbewohner mittlerweile eine Spritze gegen das Coronavirus bekommen. Vollständig geimpft sind 41 Prozent der Bürger.

Betrachtet man nur die über Zwölfjährigen, also diejenigen, für die Impfstoff zugelassen ist, sind 47 Prozent der Landkreisbewohner vollständig geimpft.

Das sind die aktuellen Corona-Regeln im Landkreis Augsburg

Aktuell gelten im Augsburger Land folgende Regeln:

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  • Kontakte Zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Allerdings nur bei privaten Treffen und Veranstaltungen, bei öffentlichen Veranstaltungen werden sie mit eingerechnet.
  • Veranstaltungen Geburtstags-, Hochzeits-, Trauerfeiern oder Vereinssitzungen mit einem begrenzten und vorher geladenen Personenkreis sind wieder möglich. Im Außenbereich dürfen 100 Personen zusammenkommen, im Innenbereich 50. Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen bleiben verboten.
  • Schulen und Kitas Uneingeschränkter Präsenzunterricht an allen Schulen und in allen Klassenstufen. Die Maskenpflicht beim Sport entfällt, die Testpflicht bleibt bestehen. Kitas und organisierte Spielgruppen dürfen zum Normalbetrieb zurückkehren.
  • Handel Geschäfte mit Kundenverkehr sind mit Hygienekonzept allgemein geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
  • Gastronomie Die Innen- und Außengastronomie darf wieder von 5 Uhr bis 1 Uhr öffnen. Die aktuelle Kontaktbeschränkung gilt auch für die Zusammenkunft am Tisch. Es gibt keine Testpflicht, aber die Maskenpflicht sowie die Kontaktdatenerhebung bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften dürfen nur im Außenbereich öffnen.
  • Kultur Veranstaltungen unter freiem Himmel sind für bis zu 1500 Personen bei fester Bestuhlung und Kontaktdatenerhebung möglich.
  • Sport Es darf Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung stattfinden. Für die Zuschauerzahl gelten dieselben Regeln wie bei kulturellen Veranstaltungen.

In der Stadt Augsburg liegt die Inzidenz bei 19. Aichach-Friedberg: 10, Dillingen: 29, Donau-Ries: 10, Günzburg: 9, Landsberg: 18, Ostallgäu: 6, Unterallgäu: 9. (mjk)

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