#Landkreis Augsburg: Gefahr der Gefügelpest im Landkreis Augsburg zum Teil gebannt
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„Landkreis Augsburg: Gefahr der Gefügelpest im Landkreis Augsburg zum Teil gebannt“
Der Kreis Augsburg meldet: Es sind keine verstärkten Sicherheitsmaßnahmen gegen die „Vogelgrippe“ mehr nötig, doch Vorsicht ist noch geboten in bestimmten Bereichen.
Dennoch müssten besonders Bereiche unmittelbar um und an großen wie kleinen Gewässern, an denen wild lebendes Wassergeflügel vorzufinden ist, kontinuierlich als gefährdet angesehen werden. Daher ist es umso bedeutender, dass zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände die gesetzlich vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter weiterhin konsequent eingehalten werden, heißt es in der Mitteilung der Behörde.
„Vogelgrippe“: Besondere Vorsicht bei Freilandhaltung geboten
Besondere Vorsicht ist weiterhin bei Tieren mit Auslauf beziehungsweise in der Freilandhaltung angebracht. Der direkte Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel zu Wildvögeln, insbesondere Wassergeflügel, ist zu verhindern. Vorsicht ist zudem beim Handel mit Lebendgeflügel, im Reisegewerbe und beim innergemeinschaftlichen Verbringen angezeigt, rät das Landratsamt.
Im Dezember war wegen der grassierenden Geflügelpest ein Verbot von Ausstellungen und Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben, angeordnet worden. Außerdem durften Ställe nur noch mit spezieller Schutzausrüstung betreten werden.
Geflügelpest: Erkrankungsrisiko für Menschen gilt als sehr gering
Die Geflügelpest oder aviäre Influenza (Vogelgrippe) ist eine durch ein Virus verursachte Erkrankung bei Hühnern und anderen Geflügelarten wie Enten, Gänsen, Puten, Wachteln, Fasanen und Wildvögeln. Die Hauptsymptome der Erkrankung sind Teilnahmslosigkeit, Atemnot, Niesen, Ausfluss aus Augen und Schnabel, Ödeme (Schwellungen) und Zyanosen (Blaufärbungen) der Kopfanhänge, Durchfall, Gleichgewichtsstörungen, plötzlicher Einbruch der Legetätigkeit. Es gibt jedoch auch Verlaufsformen, in denen die Tiere ohne Anzeichen von typischen Symptomen verenden. Die Geflügelpest oder Vogelgrippe gilt als Zoonose, also als eine Erkrankung, die wechselseitig zwischen Tieren und Menschen übertragen werden kann. Das Erkrankungsrisiko für Menschen ist jedoch als sehr gering einzuschätzen. (AZ)
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